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Behördengänge BAföG-Amt

Amt für Ausbildungsförderung

6 Behördengänge verfügbar

Das BAföG-Amt (Amt für Ausbildungsförderung) verwaltet die staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es unterstützt Studierende, Schüler und Aufstiegsfortbildende mit finanziellen Leistungen, damit Bildung nicht am Geld scheitert.

Für Studierende ist das Studierendenwerk der Hochschule zuständig, für Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/des Kreises.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk / Kreis)
Verifizierung Geprüft durch AmtsGermany.de
AmtsGermany.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Verwaltung & Rückzahlung

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Bearbeitungszeit 2–4 Monate
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BAföG gilt ab Antragsmonat
Zuständigkeit Studierendenwerk (Studierende)
Stadt/Kreis (Schüler)
Auslands-BAföG: spezielles Amt
Online-Antrag BAföG Digital
bafoeg-digital.de
Komplett digital möglich
Höchstsatz 992 EUR/Monat
50% Zuschuss + 50% Darlehen
Zinslos, max. 10.010 EUR Rückzahlung
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu BAföG-Amt

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?

992 EUR/Monat für Studierende (nicht bei Eltern wohnend): 452 EUR Grundbedarf + 380 EUR Wohnpauschale + 122 EUR KV-Zuschlag + 38 EUR PV-Zuschlag.

Muss ich BAföG zurückzahlen?

Studenten-BAföG: 50% als zinsloses Darlehen, maximal 10.010 EUR. Rückzahlung 5 Jahre nach Förderungsende. Schüler-BAföG: Vollzuschuss — keine Rückzahlung!

Was ist Aufstiegs-BAföG?

Förderung für Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher: bis 15.000 EUR Lehrgangsgebühren (50% Zuschuss). Bei bestandener Prüfung: 50% Darlehenserlass.

Bekomme ich Auslands-BAföG?

Immer beantragen! Auch ohne Inlands-Anspruch möglich. Zuschläge: Studiengebühren bis 5.600 EUR/Jahr als Zuschuss, Reisekosten, AKV.

Wie viel darf ich nebenbei verdienen?

Bis zur Minijob-Grenze von 603 EUR/Monat (2026) anrechnungsfrei. Darüber wird das Einkommen auf das BAföG angerechnet.

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