Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)
BAföG-Amt · Berufliche Aufstiegsfortbildung

BAföG-Amt · Berufliche Aufstiegsfortbildung
Aufstiegs-BAföG fördert über 700 Fortbildungsabschlüsse: Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher, Betriebswirt u. v. m. Voraussetzung: abgeschlossene Erstausbildung.
Beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Wohnort). Antrag vor Lehrgangsbeginn oder während des Lehrgangs möglich.
Zuschussanteil wird direkt ausgezahlt. Für den Darlehensanteil erhalten Sie ein KfW-Darlehensangebot.
Optional: Das zinsgünstige KfW-Darlehen für den Restbetrag annehmen. Zins wird während der Fortbildung und 2 Jahre danach vom Staat übernommen.
Bei bestandener Prüfung: 50% des noch nicht fälligen Darlehens werden erlassen (auf Antrag).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Lehrgangsgebühren | Bis 15.000 EUR gefördert (50% Zuschuss) |
| Materialkosten | Bis 2.000 EUR (50% Zuschuss) |
| Kinderbetreuungszuschlag | 150 EUR/Monat (Vollzuschuss) |
| Darlehenserlass bei Bestehen | 50% des Restdarlehens |
50% Erlass bei bestandener Prüfung gibt es nur auf Antrag. Ohne Antrag zahlen Sie das volle Darlehen.
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnorts — nicht die IHK oder HWK.
Nur Fortbildungen auf DQR-Niveau 5–7 (Meister, Fachwirt, Techniker) sind förderfähig. Einzelkurse oder Umschulungen nicht.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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