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Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)

BAföG-Amt · Berufliche Aufstiegsfortbildung

Online / Schriftlichaufstiegs-bafoeg.de

📋 Auf einen Blick

💰
Lehrgangsgebühren
Bis 15.000 EUR
🏆
Darlehenserlass
50% bei Bestehen
📋
Förderfähig
>700 Abschlüsse

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Förderfähigkeit prüfen

Aufstiegs-BAföG fördert über 700 Fortbildungsabschlüsse: Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher, Betriebswirt u. v. m. Voraussetzung: abgeschlossene Erstausbildung.

2

Antrag stellen

Beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Wohnort). Antrag vor Lehrgangsbeginn oder während des Lehrgangs möglich.

3

Bewilligungsbescheid erhalten

Zuschussanteil wird direkt ausgezahlt. Für den Darlehensanteil erhalten Sie ein KfW-Darlehensangebot.

4

KfW-Darlehen annehmen

Optional: Das zinsgünstige KfW-Darlehen für den Restbetrag annehmen. Zins wird während der Fortbildung und 2 Jahre danach vom Staat übernommen.

5

Prüfung bestehen & Erlass beantragen

Bei bestandener Prüfung: 50% des noch nicht fälligen Darlehens werden erlassen (auf Antrag).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
LehrgangsgebührenBis 15.000 EUR gefördert (50% Zuschuss)
MaterialkostenBis 2.000 EUR (50% Zuschuss)
Kinderbetreuungszuschlag150 EUR/Monat (Vollzuschuss)
Darlehenserlass bei Bestehen50% des Restdarlehens

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Darlehenserlass nicht beantragt.

50% Erlass bei bestandener Prüfung gibt es nur auf Antrag. Ohne Antrag zahlen Sie das volle Darlehen.

❌ Falsches Amt.

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnorts — nicht die IHK oder HWK.

❌ Lehrgang nicht förderfähig.

Nur Fortbildungen auf DQR-Niveau 5–7 (Meister, Fachwirt, Techniker) sind förderfähig. Einzelkurse oder Umschulungen nicht.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was wird gefördert?
Lehrgangsgebühren bis 15.000 EUR (50% Zuschuss), Materialkosten bis 2.000 EUR (50% Zuschuss), bei Vollzeit zusätzlich Unterhaltsbeitrag.
Muss ich das Darlehen zurückzahlen?
Nur den Darlehensanteil (50% der Gebühren). Und: Bei bestandener Prüfung werden 50% des Restdarlehens erlassen. Effektiv zahlen Sie also nur ca. 25% der Gebühren selbst.
Wer kann Aufstiegs-BAföG bekommen?
Alle, die eine abgeschlossene Erstausbildung haben und sich auf eine höhere Qualifikation vorbereiten (Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher, Betriebswirt etc.). Alter und Nationalität spielen keine Rolle.
Kann ich Aufstiegs-BAföG und Studenten-BAföG kombinieren?
Nein, nicht gleichzeitig. Aber nacheinander: Erst Aufstiegs-BAföG für die Fortbildung, dann ggf. BAföG für ein Studium.

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