Auslands-BAföG beantragen
BAföG-Amt · Auslandsförderung

BAföG-Amt · Auslandsförderung
Für Auslands-BAföG ist ein spezielles Amt zuständig (nach Zielland). Liste auf bafög.de.
Mindestens 6 Monate vor Auslandsaufenthalt beantragen. Formblatt 6 + Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule.
Zusätzlich zum Inlands-BAföG: Reisekostenpauschale, Auslandszuschlag, Studiengebühren (bis 5.600 EUR/Jahr als Zuschuss), AKV-Zuschlag.
BAföG wird während des Auslandsaufenthalts monatlich überwiesen. Leistungsnachweis ggf. erforderlich.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Studiengebührenzuschuss | Bis 5.600 EUR/Jahr (Vollzuschuss) |
| Reisekostenpauschale | 500–1.000 EUR (je nach Zielland) |
| Auslandszuschlag | Länderabhängig (außerhalb EU) |
| AKV-Zuschlag | Bis 94 EUR/Monat |
Mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt beantragen — Bearbeitung dauert oft 3–4 Monate.
Für Auslands-BAföG ist je nach Zielland ein anderes Amt zuständig. Nicht Ihr Inlands-BAföG-Amt!
Studiengebühren bis 5.600 EUR/Jahr werden nur auf Antrag als Zuschuss gewährt.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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