BAföG-Antrag stellen (Studenten-BAföG)
BAföG-Amt · Studienförderung

BAföG-Amt · Studienförderung
Online über BAföG Digital (bafoeg-digital.de) oder schriftlich mit Formblättern. Formblatt 1 (Antrag), Formblatt 3 (Einkommen Eltern).
Alle Nachweise hochladen oder per Post an das zuständige Studierendenwerk / Amt für Ausbildungsförderung senden.
Das BAföG-Amt prüft den Antrag und die Einkommenslage der Eltern. Dauer: ca. 2–4 Monate.
Die monatliche Zahlung beginnt ab dem Antragsmonat (nicht rückwirkend!). Überweisung auf Ihr Konto.
BAföG wird für max. 12 Monate bewilligt. Rechtzeitig (2 Monate vorher) den Wiederholungsantrag stellen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Höchstsatz (eigene Wohnung, nicht bei Eltern) | 992 EUR/Monat |
| Grundbedarf | 452 EUR |
| Wohnpauschale | 380 EUR |
| KV-/PV-Zuschlag | 122 + 38 EUR |
BAföG gibt es erst ab dem Antragsmonat — wer im Oktober beginnt und erst im Dezember beantragt, verliert 2 Monate Förderung.
Ohne Einkommensnachweis der Eltern kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Vorher besorgen.
BAföG wird maximal 12 Monate bewilligt. Rechtzeitig (2 Monate vorher) neu beantragen.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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