BAföG-Rückzahlung
BAföG-Amt · Darlehenstilgung

BAföG-Amt · Darlehenstilgung
Ca. 4,5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer erhalten Sie vom Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Bescheid mit der genauen Darlehensschuld.
5 Jahre nach Förderungsende: Vierteljährliche Raten von 390 EUR (= 130 EUR/Monat). Einzug per Lastschrift.
Bei geringem Einkommen: Freistellung von der Rückzahlung auf Antrag (Einkommensgrenze: 1.605 EUR netto für Alleinstehende).
Bei vorzeitiger Tilgung (ganz oder teilweise) erhalten Sie auf Antrag einen prozentualen Nachlass.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Rückzahlung (max.) | 10.010 EUR |
| Monatsrate | 130 EUR (390 EUR/Quartal) |
| Zinsen | Keine — zinsloses Darlehen |
| Nachlass vorzeitige Tilgung | Prozentual (abhängig vom Betrag) |
Wer den Feststellungsbescheid ignoriert, erhält Mahngebühren und Vollstreckungsmaßnahmen.
Das BVA muss über Adressänderungen informiert werden. Ansonsten gehen Bescheide verloren.
Der Nachlass wird nur auf Antrag gewährt — nicht automatisch.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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