BAföG-Weiterförderung beantragen
BAföG-Amt · Verlängerung

BAföG-Amt · Verlängerung
Spätestens nach dem 4. Fachsemester: Formblatt 5 (vom Prüfungsamt bestätigt) beim BAföG-Amt einreichen.
Anerkannte Gründe: Krankheit, Schwangerschaft, Kindererziehung, Behinderung, Gremienarbeit, erstmaliges Nichtbestehen.
Fachrichtungswechsel bis zum 3. Semester (wichtiger Grund) oder 2. Semester (unabweisbarer Grund) möglich.
Das BAföG-Amt prüft und entscheidet über die Weiterförderung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antrag | Kostenlos |
| Weiterförderung nach RSZ | Zinsloses Darlehen (kein Zuschuss) |
| Weiterförderung nach Fachrichtungswechsel | Regulär (50% Zuschuss + 50% Darlehen) |
Ohne Formblatt 5 nach dem 4. Semester wird die Förderung eingestellt — auch wenn Sie weiterstudieren.
Nach dem 3. Semester ist ein geförderter Fachrichtungswechsel nur in Ausnahmefällen möglich.
Für Förderung über die Regelstudienzeit müssen Gründe (Krankheit, Kind etc.) nachgewiesen werden.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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