Schüler-BAföG beantragen
BAföG-Amt · Schülerförderung

BAföG-Amt · Schülerförderung
Schüler-BAföG gibt es für: Berufsfachschulen, Fachschulen, Abendgymnasien, Kollegs, BOS. Allgemeinbildende Schulen nur bei eigener Wohnung + besondere Umstände.
Online über BAföG Digital oder schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Kreis/Stadt).
Schulbescheinigung, Einkommensnachweise der Eltern, ggf. Mietvertrag.
Das Amt prüft den Antrag. Bei Bewilligung: monatliche Zahlung als Vollzuschuss.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Förderung (eigene Wohnung) | Bis 812 EUR/Monat |
| Förderung (bei Eltern) | Bis 262–632 EUR/Monat (je nach Schulart) |
| Rückzahlung | Keine — Vollzuschuss! |
Nicht jede Schulart ist förderfähig. Allgemeinbildende Schulen nur unter besonderen Bedingungen.
Schüler-BAföG ist Vollzuschuss — Studenten-BAföG ist 50% Darlehen. Unterschiedliche Zuständigkeiten.
BAföG wird erst ab dem Antragsmonat gezahlt — nicht rückwirkend.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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