Asylantrag stellen
BAMF · Asyl & Aufenthalt

BAMF · Asyl & Aufenthalt
Bei der Erstaufnahmeeinrichtung oder einem Ankunftszentrum melden. Erfassung der Personalien und Fingerabdrücke (EURODAC).
Persönlich beim BAMF in der Aufnahmeeinrichtung. Schriftlicher Antrag wird aufgenommen.
Persönliche Anhörung durch einen BAMF-Entscheider. Dolmetscher wird gestellt. Hier schildern Sie Ihre Fluchtgründe.
Das BAMF prüft den Antrag und entscheidet: Anerkennung, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot oder Ablehnung.
Schriftlicher Bescheid per Post. Bei Ablehnung: Klagebefrist beachten (1-2 Wochen je nach Art der Ablehnung).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Asylantrag | Kostenlos |
| Anhörung | Kostenlos (Dolmetscher wird gestellt) |
| Rechtsberatung | Kostenlose Asylverfahrensberatung in vielen Einrichtungen |
Bei Ablehnung läuft eine kurze Klagefrist (1-2 Wochen). Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Die Anhörung ist der wichtigste Teil des Verfahrens. Bereiten Sie sich mit einer Beratungsstelle vor.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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