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Behördengänge Gesundheitsamt

Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

10 Behördengänge verfügbar

Das Gesundheitsamt ist die zentrale Behörde für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland. Es überwacht den Infektionsschutz, führt amtsärztliche Untersuchungen durch, kontrolliert die Hygiene in Betrieben und Einrichtungen und bietet Beratung zu psychischer Gesundheit und Reisemedizin.

In Deutschland gibt es knapp 400 Gesundheitsämter auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte). Sie sind dem jeweiligen Landesgesundheitsministerium unterstellt.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Kommunale Gesundheitsbehörde
Verifizierung Geprüft durch AmtsGermany.de
AmtsGermany.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Verfügbare Dienstleistungen

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Infektionsschutz & Hygiene

Untersuchungen & Gutachten

Beratung & Soziales

Nützliche Informationen

Öffnungszeiten Montag – Freitag
08:00 – 16:00 Uhr
Terminvereinbarung empfohlen
Zuständigkeit Landkreis / kreisfreie Stadt
Ihres Wohnorts
Ca. 400 Gesundheitsämter bundesweit
Rechtsgrundlage Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ÖGD-Gesetze der Länder
Bundesweit einheitlich + landesspezifisch
Hinweis Kostenlose Beratung
Für viele Leistungen
SpDi, Impfberatung, Schuluntersuchung
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Gesundheitsamt

Was kostet die Infektionsschutzbelehrung?

Ca. 20–30 EUR für eine Gruppenbelehrung. Einzelbelehrungen kosten bis 45 EUR. Praktikanten und Ehrenamtliche sind in vielen Kommunen befreit.

Wer braucht eine amtsärztliche Untersuchung?

Beamtenanwärter zur Verbeamtung, Beamte bei Prüfung der Dienstfähigkeit, Personen mit behördlich angeordneter Begutachtung. Die Kosten trägt in der Regel der Dienstherr.

Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?

Ja, in allen 16 Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist kostenlos und Voraussetzung für die Einschulung.

Wer muss Legionellen prüfen lassen?

Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten und zentraler Warmwasseranlage (Speicher > 400 Liter). Alle 3 Jahre Pflicht. Bußgeld bei Nichtprüfung: bis 25.000 EUR.

Ist der Sozialpsychiatrische Dienst kostenlos?

Ja, alle Leistungen sind kostenlos: Beratung, Krisenintervention, Hausbesuche. Keine Überweisung und keine Versichertenkarte erforderlich. Alle Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.

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