Amtsärztliche Untersuchung
Gesundheitsamt · Amtsärztlicher Dienst

Gesundheitsamt · Amtsärztlicher Dienst
Ihr Dienstherr (Behörde, Land, Bund) erteilt dem Gesundheitsamt einen schriftlichen Untersuchungsauftrag.
Das Gesundheitsamt lädt Sie ein oder Sie vereinbaren telefonisch einen Termin beim Amtsarzt.
Allgemeine körperliche Untersuchung, Anamnesegespräch, ggf. Blutdruck, Seh-/Hörtest, Urinprobe. Dauer: ca. 30–60 Minuten.
Der Amtsarzt erstellt ein Gutachten und sendet es direkt an den Dienstherrn (2–6 Wochen). Sie erhalten keine Kopie.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Untersuchungsgebühr | 50–200 EUR (je nach Umfang) |
| Kostenträger | In der Regel der Dienstherr |
Fehlende Unterlagen können zu Verzögerungen oder Nachuntersuchungen führen.
Ohne schriftlichen Untersuchungsauftrag des Dienstherrn wird keine Untersuchung durchgeführt.
Das Gutachten geht nur an den Auftraggeber — nicht an Sie persönlich.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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