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🩺

Amtsärztliche Untersuchung

Gesundheitsamt · Amtsärztlicher Dienst

PersönlichBMG

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
50–200 EUR
Bearbeitung
2–6 Wochen
📋
Anlass
Verbeamtung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Untersuchungsauftrag erhalten

Ihr Dienstherr (Behörde, Land, Bund) erteilt dem Gesundheitsamt einen schriftlichen Untersuchungsauftrag.

2

Termin vereinbaren

Das Gesundheitsamt lädt Sie ein oder Sie vereinbaren telefonisch einen Termin beim Amtsarzt.

3

Untersuchung durchführen

Allgemeine körperliche Untersuchung, Anamnesegespräch, ggf. Blutdruck, Seh-/Hörtest, Urinprobe. Dauer: ca. 30–60 Minuten.

4

Gutachten abwarten

Der Amtsarzt erstellt ein Gutachten und sendet es direkt an den Dienstherrn (2–6 Wochen). Sie erhalten keine Kopie.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Untersuchungsgebühr50–200 EUR (je nach Umfang)
KostenträgerIn der Regel der Dienstherr

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Befunde nicht mitbringen.

Fehlende Unterlagen können zu Verzögerungen oder Nachuntersuchungen führen.

❌ Termin ohne Auftrag.

Ohne schriftlichen Untersuchungsauftrag des Dienstherrn wird keine Untersuchung durchgeführt.

❌ Gutachten selbst anfordern.

Das Gutachten geht nur an den Auftraggeber — nicht an Sie persönlich.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was wird untersucht?
Allgemeinzustand, Herz-Kreislauf, Lunge, Bewegungsapparat, Seh- und Hörvermögen, psychische Gesundheit. Der Umfang hängt vom Untersuchungsauftrag ab.
Kann ich abgelehnt werden?
Ja, wenn der Amtsarzt erhebliche gesundheitliche Bedenken hat. Allerdings sind die Anforderungen je nach Laufbahn unterschiedlich.
Wer trägt die Kosten?
In der Regel der Dienstherr (Bund, Land, Kommune). Nur bei privaten Anlässen müssen Sie selbst zahlen.
Wie lange dauert das Gutachten?
In der Regel 2–6 Wochen. Bei Nachforderungen kann es länger dauern.

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