Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG
Gesundheitsamt · Lebensmittelhygiene

Gesundheitsamt · Lebensmittelhygiene
Online über die Website Ihres zuständigen Gesundheitsamts oder telefonisch einen Termin zur Gruppenbelehrung vereinbaren.
Zum Termin mit gültigem Lichtbildausweis erscheinen. Die Belehrung dauert ca. 45–60 Minuten.
Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts erklärt die Hygienevorschriften, Tätigkeitsverbote und Meldepflichten nach §42/§43 IfSG.
Ca. 20–30 EUR in bar oder per EC-Karte (je nach Kommune).
Sie erhalten die Bescheinigung nach §43 Abs. 1 IfSG am selben Tag. Diese ist unbefristet gültig.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Gruppenbelehrung | Ca. 20–30 EUR |
| Einzelbelehrung | Ca. 30–45 EUR |
| Ersatzbescheinigung | Ca. 5–15 EUR |
Die Erstbelehrung muss VOR dem ersten Arbeitstag vorliegen — nicht danach.
Ersatzbescheinigung beim Gesundheitsamt beantragen (5–15 EUR).
Arbeitgeber muss alle 2 Jahre nachbelehren und dokumentieren — sonst drohen Bußgelder.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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