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Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG

Gesundheitsamt · Lebensmittelhygiene

PersönlichRKI

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Ca. 20–30 EUR
Dauer
Ca. 45–60 Min.
📋
Gültigkeit
Unbefristet

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Termin buchen

Online über die Website Ihres zuständigen Gesundheitsamts oder telefonisch einen Termin zur Gruppenbelehrung vereinbaren.

2

Persönlich erscheinen

Zum Termin mit gültigem Lichtbildausweis erscheinen. Die Belehrung dauert ca. 45–60 Minuten.

3

Belehrung anhören

Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts erklärt die Hygienevorschriften, Tätigkeitsverbote und Meldepflichten nach §42/§43 IfSG.

4

Gebühr bezahlen

Ca. 20–30 EUR in bar oder per EC-Karte (je nach Kommune).

5

Bescheinigung erhalten

Sie erhalten die Bescheinigung nach §43 Abs. 1 IfSG am selben Tag. Diese ist unbefristet gültig.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
GruppenbelehrungCa. 20–30 EUR
EinzelbelehrungCa. 30–45 EUR
ErsatzbescheinigungCa. 5–15 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Belehrung nach Arbeitsbeginn.

Die Erstbelehrung muss VOR dem ersten Arbeitstag vorliegen — nicht danach.

❌ Bescheinigung verloren.

Ersatzbescheinigung beim Gesundheitsamt beantragen (5–15 EUR).

❌ Folgebelehrung vergessen.

Arbeitgeber muss alle 2 Jahre nachbelehren und dokumentieren — sonst drohen Bußgelder.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer braucht die Belehrung?
Alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen: Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei, Supermarkt, Catering, Imbiss, Gemeinschaftsverpflegung.
Ist die Belehrung auch online möglich?
In einigen Kommunen wurde während der Corona-Pandemie eine Online-Belehrung eingeführt. Ob dies 2026 noch angeboten wird, hängt vom jeweiligen Gesundheitsamt ab.
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Die Bescheinigung selbst ist unbefristet gültig. Allerdings muss die Erstbelehrung bei Arbeitsbeginn maximal 3 Monate alt sein, und der Arbeitgeber muss alle 2 Jahre nachbelehren.
Was kostet es für Schüler und Praktikanten?
Viele Gesundheitsämter bieten ermäßigte oder kostenlose Belehrungen für Schüler, Studierende und ehrenamtlich Tätige an.

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