Hygieneüberwachung (Betriebskontrolle)
Gesundheitsamt · Infektionsschutz

Gesundheitsamt · Infektionsschutz
Hygienekontrolleure des Gesundheitsamts erscheinen unangemeldet in Ihrem Betrieb (Gastronomie, Hotel, Pflegeheim, Schule, Kita).
Die Kontrolleure prüfen: Raumhygiene, Kühlung, Personalhygiene, HACCP-Dokumentation, Schädlingsfreiheit, Infektionsschutzbescheinigungen.
Die Ergebnisse werden in einem Kontrollprotokoll festgehalten. Bei Mängeln: Frist zur Behebung.
Bei Beanstandungen müssen die Mängel fristgerecht behoben werden. Eine Nachkontrolle kann angeordnet werden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Routinekontrolle | Kostenlos |
| Nachkontrolle (bei Mängeln) | Ab ca. 50–200 EUR |
| Bußgeld bei schweren Verstößen | Bis 50.000 EUR |
Das HACCP-System ist gesetzlich vorgeschrieben. Fehlende Dokumentation führt zu Beanstandungen.
Infektionsschutzbescheinigungen (§43 IfSG) aller Mitarbeiter müssen jederzeit vorgelegt werden können.
Kühltemperaturen müssen täglich dokumentiert werden. Lücken führen zu Beanstandungen.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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