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Infektionsschutzmeldung

Gesundheitsamt · Meldepflicht

Online / SchriftlichRKI

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Frist
Innerhalb 24 Stunden
📋
Wer meldet
Ärzte & Labore

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Meldepflichtige Krankheit diagnostiziert

Ein Arzt diagnostiziert eine meldepflichtige Krankheit (§6 IfSG) oder ein Labor weist einen meldepflichtigen Erreger nach (§7 IfSG).

2

Meldung an Gesundheitsamt

Der Arzt oder das Labor meldet namentlich innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt (Aufenthaltsort des Patienten).

3

Gesundheitsamt ermittelt

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt mit dem Erkrankten auf, ermittelt Kontaktpersonen und ordnet ggf. Maßnahmen an (Quarantäne, Tätigkeitsverbot).

4

Weiterleitung an RKI

Das Gesundheitsamt leitet die Meldung anonymisiert an die Landesbehörde und das Robert Koch-Institut (RKI) weiter.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
MeldungKostenlos (gesetzliche Pflicht)
ErmittlungenKostenlos für Betroffene

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Meldefrist überschritten.

Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Verzögerungen können Bußgelder nach sich ziehen.

❌ Falsches Gesundheitsamt.

Zuständig ist das Gesundheitsamt am Aufenthaltsort des Patienten — nicht am Sitz der Praxis.

❌ Nur Verdacht, nicht gemeldet.

Auch der bloße Verdacht auf bestimmte Krankheiten (§6 Abs. 1 IfSG) ist meldepflichtig.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer ist meldepflichtig?
Ärzte, Labore, Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Privatpersonen sind in der Regel nicht direkt meldepflichtig.
Welche Krankheiten sind meldepflichtig?
U. a.: Masern, Tuberkulose, Hepatitis, COVID-19, Salmonellose, Meningokokken, Tollwut, Cholera, Norovirus, MRSA. Die vollständige Liste steht in §6 und §7 IfSG.
Was passiert mit meinen Daten?
Die Meldung erfolgt namentlich an das Gesundheitsamt, wird aber anonymisiert an die Landesbehörde und das RKI weitergeleitet.
Kann ich quarantänisiert werden?
Ja. Das Gesundheitsamt kann nach §28–31 IfSG Maßnahmen anordnen: Quarantäne, Tätigkeitsverbot, berufliches Verbot, Absonderung.

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