Internationaler Leichenpass
Gesundheitsamt · Überführung

Gesundheitsamt · Überführung
Ein Bestattungsunternehmen, das internationale Überführungen durchführt, koordiniert den gesamten Prozess.
Das Gesundheitsamt am Sterbeort ist für die Ausstellung zuständig. Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen.
Das Gesundheitsamt prüft die Unterlagen und stellt den mehrsprachigen Leichenpass aus (1–3 Werktage).
Mit Leichenpass, Sterbeurkunde und ggf. Einbalsamierungsbescheinigung kann die internationale Überführung stattfinden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Leichenpass | 13–75 EUR |
| Überführungskosten (Bestatter) | Ab ca. 2.000–5.000 EUR (Länderabhängig) |
Zuständig ist das Gesundheitsamt am Sterbeort — nicht am Wohnort des Verstorbenen oder der Angehörigen.
Jedes Land hat eigene Anforderungen (Einbalsamierung, Zinkarg, Konsularbescheinigung). Vorher informieren.
Ohne Sterbeurkunde kann kein Leichenpass ausgestellt werden. Zuerst beim Standesamt beantragen.
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