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Reisemedizinische Beratung & Impfung

Gesundheitsamt · Reisemedizin

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Beratung oft kostenlos
Zeitpunkt
4–6 Wochen vor Reise
📋
Besonderheit
Gelbfieberimpfung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Termin vereinbaren

Mindestens 4–6 Wochen vor Reiseantritt Termin beim Gesundheitsamt oder einer reisemedizinischen Beratungsstelle vereinbaren.

2

Beratungsgespräch

Individuelle Beratung zu empfohlenen und vorgeschriebenen Impfungen, Malariaprophylaxe, Hygienemaßnahmen für Ihr Reiseziel.

3

Impfungen erhalten

Empfohlene Impfungen werden direkt vor Ort verabreicht. Die Gelbfieberimpfung darf nur in autorisierten Impfstellen durchgeführt werden.

4

Impfpass aktualisieren

Alle Impfungen werden im internationalen Impfpass dokumentiert.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
BeratungOft kostenlos (je nach Gesundheitsamt)
GelbfieberimpfungCa. 60–80 EUR
StandardimpfungenAb 20 EUR (viele Kassen erstatten)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Zu spät gebucht.

Einige Impfungen benötigen mehrere Dosen über Wochen. Mind. 4–6 Wochen vor Reise vorstellig werden.

❌ Impfpass vergessen.

Ohne Impfpass können keine Impfungen dokumentiert werden. Im schlimmsten Fall wird eine Impfung wiederholt.

❌ Krankenkasse nicht gefragt.

Viele Krankenkassen erstatten Reiseimpfungen — Belege aufbewahren und vor der Reise klären.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich mich beraten lassen?
Mindestens 4–6 Wochen vor der Reise. Bei Langzeitreisen oder Reisen in Hochrisikogebiete früher.
Welche Impfungen werden empfohlen?
Abhängig vom Reiseziel: Hepatitis A/B, Typhus, Tollwut, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Meningokokken. Die STIKO und das Auswärtige Amt geben länderspezifische Empfehlungen.
Muss ich die Gelbfieberimpfung beim Gesundheitsamt machen?
Nicht zwingend beim Gesundheitsamt, aber in einer offiziell autorisierten Gelbfieberimpfstelle. Gesundheitsämter und Tropeninstitute sind in der Regel autorisiert.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten Reiseimpfungen ganz oder teilweise. Prüfen Sie die Satzungsleistungen Ihrer Kasse.

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