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Schuleingangsuntersuchung

Gesundheitsamt · Kinder- und Jugendgesundheit

PersönlichBMG

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Dauer
Ca. 1,5–2 Stunden
📋
Zeitraum
Dez.–Juni

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Einladung erhalten

Das Gesundheitsamt lädt Sie automatisch zur Schuleingangsuntersuchung ein (per Post oder E-Mail). Termin kann oft online gebucht werden.

2

Mit Kind zum Termin erscheinen

Ein Erziehungsberechtigter muss das Kind begleiten. Bringen Sie alle Unterlagen mit.

3

Untersuchung Teil 1

Seh- und Hörtest, Zahlen- und Mengenverständnis, Körpergröße und Gewicht. Durchführung durch medizinisches Fachpersonal.

4

Untersuchung Teil 2

Fein- und Grobmotorik, Sprachentwicklung, körperliche Untersuchung durch die Schulärztin. Impfstatus wird geprüft.

5

Ergebnis besprechen

Die Ärztin bespricht das Ergebnis mit Ihnen. Bei Förderbedarf werden Maßnahmen empfohlen (z. B. Logopädie, Ergotherapie).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
UntersuchungKostenlos
NachuntersuchungKostenlos

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Termin nicht wahrnehmen.

Die Untersuchung ist Pflicht. Bei Nichterscheinen kann das Gesundheitsamt nachladen — im Extremfall droht ein Bußgeld.

❌ U-Heft vergessen.

Ohne das gelbe U-Heft fehlen wichtige Entwicklungsdaten. Termin muss ggf. verschoben werden.

❌ Impfpass nicht mitbringen.

Der Impfstatus (insbesondere Masern) muss geprüft werden. Ohne Nachweis kann es zu Problemen bei der Einschulung kommen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Ist die Untersuchung Pflicht?
Ja, in allen 16 Bundesländern ist die Schuleingangsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Einschulung.
Was passiert bei Auffälligkeiten?
Bei Entwicklungsverzögerungen werden Fördermaßnahmen empfohlen (Logopädie, Ergotherapie, Frühförderung). Eine Rückstellung ist in Ausnahmefällen möglich.
Wann findet die Untersuchung statt?
In der Regel zwischen Dezember und Juni vor der Einschulung. Der genaue Zeitraum hängt vom Bundesland und der Kommune ab.
Können beide Eltern mitkommen?
Ja, es muss mindestens ein Erziehungsberechtigter dabei sein. Beide Elternteile sind willkommen.

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