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Trinkwasserprüfung (Legionellen)

Gesundheitsamt · Umwelthygiene

PersönlichBMG

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
50–200 EUR/Probe
Ergebnis
1–3 Wochen
📋
Pflicht
Alle 3 Jahre

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Akkreditiertes Labor beauftragen

Nur nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Labore dürfen die Trinkwasserprüfung durchführen. Angebote vergleichen.

2

Probenahme vor Ort

Ein zertifizierter Probenehmer entnimmt Wasserproben an den vorgeschriebenen Stellen (Warmwasseraustritt, Rücklauf, repräsentative Entnahmestellen).

3

Laborergebnis abwarten

Das Labor analysiert die Proben auf Legionellen (Grenzwert: 100 KBE/100 ml). Ergebnis in 1–3 Wochen.

4

Ergebnis dokumentieren

Bei Werten unter 100 KBE: Alles in Ordnung. Ergebnis 10 Jahre aufbewahren. Nächste Prüfung in 3 Jahren.

5

Bei Überschreitung: Gesundheitsamt melden

Bei Werten über 100 KBE/100 ml: Unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt. Gefährdungsanalyse und Sanierung einleiten.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Probenahme + Analyse50–200 EUR pro Probenstelle
GefährdungsanalyseAb ca. 500 EUR (bei Überschreitung)
Bußgeld bei NichtprüfungBis 25.000 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Nicht-akkreditiertes Labor beauftragt.

Nur DIN EN ISO 17025-akkreditierte Labore sind zugelassen. Ergebnisse anderer Labore sind nicht anerkannt.

❌ Prüffrist versäumt.

Die Prüfung muss alle 3 Jahre erfolgen. Versäumnisse können mit Bußgeldern bis 25.000 EUR geahndet werden.

❌ Überschreitung nicht gemeldet.

Bei Werten über 100 KBE/100 ml ist eine sofortige Meldung an das Gesundheitsamt Pflicht.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer muss die Legionellenprüfung durchführen?
Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten und zentraler Warmwasseranlage (Speicher > 400 Liter). Vermieter, WEG-Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen.
Wie oft muss geprüft werden?
Gewerblich genutzte Gebäude: alle 3 Jahre. Öffentliche Gebäude: jährlich.
Was passiert bei Überschreitung?
Sofortige Meldung an das Gesundheitsamt. Gefährdungsanalyse durch Fachbetrieb. Ggf. Duschverbot, thermische Desinfektion, Sanierung.
Können die Kosten auf Mieter umgelegt werden?
Ja, die Kosten der routinemäßigen Legionellenprüfung sind als Betriebskosten umlagefähig (§2 BetrKV).

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