Inobhutnahme - Schutz bei Kindeswohlgefaehrdung
Jugendamt · Jugendhilfe & Beratung

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Jede Person kann eine Kindeswohlgefaehrdung beim Jugendamt oder der Polizei melden. Auch anonym moeglich.
Das Jugendamt ist verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen (Paragraph 8a SGB VIII).
Bei akuter Gefahr: Das Kind wird in Obhut genommen und in einer Bereitschaftspflegefamilie oder Einrichtung untergebracht.
Die Eltern werden umgehend informiert. Innerhalb weniger Tage: Gerichtliche Ueberpruefung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Inobhutnahme | Kostenlos (staatliche Schutzmassnahme) |
| Notfallnummer | Jugendamt + Polizei (110) |
Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, jeder Meldung nachzugehen. Bestehen Sie auf Rueckmeldung.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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