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Unterhaltsberechnung und -beratung

Jugendamt · Familie & Sorgerecht

PersönlichBMFSFJ

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
📋
Grundlage
Duesseldorfer Tabelle
👤
Fuer
Alleinerziehende und Unterhaltspflichtige

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Termin beim Jugendamt vereinbaren

Die Unterhaltsberatung ist kostenlos und steht beiden Elternteilen offen.

2

Einkommensverhaeltnisse offenlegen

Einkommensnachweise vorlegen. Das Jugendamt berechnet den Unterhalt nach der Duesseldorfer Tabelle.

3

Unterhaltstitel erstellen

Das Jugendamt kann einen kostenfreien Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde) erstellen, der wie ein Gerichtsurteil vollstreckbar ist.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
BeratungKostenlos
Jugendamtsurkunde (Unterhaltstitel)Kostenlos
Mindestunterhalt 0-5 Jahre480 EUR/Monat (abzgl. halbes Kindergeld = 355 EUR)
Mindestunterhalt 6-11 Jahre551 EUR/Monat (abzgl. halbes Kindergeld = 426 EUR)
Mindestunterhalt 12-17 Jahre645 EUR/Monat (abzgl. halbes Kindergeld = 520 EUR)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Kindergeld nicht abgezogen

Vom Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld (125 EUR) abgezogen. Der Zahlbetrag ist niedriger als der Tabellenbetrag.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist die Duesseldorfer Tabelle?
Eine Leitlinie des OLG Duesseldorf zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie wird jaehrlich aktualisiert und von allen Familiengerichten als Orientierung genutzt.

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