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Ausfuhrkennzeichen beantragen (Export)

KFZ-Zulassungsstelle · Fahrzeugexport

PersönlichKBA

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Ab 70 EUR gesamt
Gültigkeit
2 Tage–12 Monate
📋
Voraussetzung
Gültige HU

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

TÜV durchführen

Das Fahrzeug muss eine gültige HU haben. Ohne TÜV kein Ausfuhrkennzeichen.

2

Exportversicherung abschließen

Eine spezielle Kfz-Versicherung für den Exportzeitraum abschließen (eVB-Nummer).

3

Zulassungsstelle aufsuchen

Mit allen Unterlagen das Ausfuhrkennzeichen beantragen. Gewünschte Gültigkeitsdauer angeben.

4

Schilder prägen und montieren

Die Ausfuhrkennzeichen (rot umrandet mit Ablaufdatum) prägen lassen und am Fahrzeug anbringen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Verwaltungsgebühr30–50 EUR
Schilder (Paar)Ca. 20–40 EUR
ExportversicherungAb ca. 30 EUR/Monat
KFZ-Steuer (anteilig)Abhängig von Dauer
GesamtAb ca. 70 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne TÜV beantragt.

Ohne gültige HU wird kein Ausfuhrkennzeichen erteilt.

❌ Im Inland dauerhaft genutzt.

Ausfuhrkennzeichen sind für den Export bestimmt. Dauerhafte Nutzung in Deutschland ist nicht zulässig.

❌ Zollformalitäten vergessen.

Bei Export in Nicht-EU-Staaten muss das Fahrzeug beim Zoll ausgeüführt werden (Ausfuhrerklärung).

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen?
Kurzzeitkennzeichen: nur Deutschland, max. 5 Tage, ohne TÜV möglich. Ausfuhrkennzeichen: auch Ausland, bis 12 Monate, TÜV Pflicht.
Brauche ich einen TÜV?
Ja, eine gültige HU ist Pflicht für Ausfuhrkennzeichen.
Wie lange gilt das Kennzeichen?
2 Tage bis 12 Monate — Sie wählen den Zeitraum bei der Beantragung.
Ist das Kennzeichen im Ausland gültig?
Ja, das Ausfuhrkennzeichen wird international anerkannt.

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