Ausfuhrkennzeichen beantragen (Export)
KFZ-Zulassungsstelle · Fahrzeugexport

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Das Fahrzeug muss eine gültige HU haben. Ohne TÜV kein Ausfuhrkennzeichen.
Eine spezielle Kfz-Versicherung für den Exportzeitraum abschließen (eVB-Nummer).
Mit allen Unterlagen das Ausfuhrkennzeichen beantragen. Gewünschte Gültigkeitsdauer angeben.
Die Ausfuhrkennzeichen (rot umrandet mit Ablaufdatum) prägen lassen und am Fahrzeug anbringen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | 30–50 EUR |
| Schilder (Paar) | Ca. 20–40 EUR |
| Exportversicherung | Ab ca. 30 EUR/Monat |
| KFZ-Steuer (anteilig) | Abhängig von Dauer |
| Gesamt | Ab ca. 70 EUR |
Ohne gültige HU wird kein Ausfuhrkennzeichen erteilt.
Ausfuhrkennzeichen sind für den Export bestimmt. Dauerhafte Nutzung in Deutschland ist nicht zulässig.
Bei Export in Nicht-EU-Staaten muss das Fahrzeug beim Zoll ausgeüführt werden (Ausfuhrerklärung).
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