Kurzzeitkennzeichen beantragen
KFZ-Zulassungsstelle · Überführung

KFZ-Zulassungsstelle · Überführung
Bei einer Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen beantragen (ab ca. 30 EUR).
Persönlich mit allen Unterlagen bei der Kfz-Zulassungsstelle erscheinen.
Verwaltungsgebühr: 13,10 EUR. Schilder beim Schildermacher: ca. 20–30 EUR.
Die gelben Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug anbringen. Gültig ab Zulassungsdatum für max. 5 Tage.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | 13,10 EUR |
| Schilder (Paar) | Ca. 20–30 EUR |
| Kfz-Versicherung (5 Tage) | Ab ca. 30 EUR |
| Gesamt | Ca. 60–150 EUR |
Ohne elektronische Versicherungsbestätigung wird kein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben.
Kurzzeitkennzeichen gelten nur in Deutschland. Für Auslandsfahrten: Ausfuhrkennzeichen.
Fahren mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit (Fahren ohne Zulassung).
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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