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Kurzzeitkennzeichen beantragen

KFZ-Zulassungsstelle · Überführung

PersönlichKBA

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
60–150 EUR gesamt
Gültigkeit
Max. 5 Tage
📋
Zweck
Probe/Überführung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

eVB-Nummer besorgen

Bei einer Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen beantragen (ab ca. 30 EUR).

2

Zulassungsstelle aufsuchen

Persönlich mit allen Unterlagen bei der Kfz-Zulassungsstelle erscheinen.

3

Gebühr zahlen + Schilder prägen

Verwaltungsgebühr: 13,10 EUR. Schilder beim Schildermacher: ca. 20–30 EUR.

4

Kennzeichen montieren

Die gelben Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug anbringen. Gültig ab Zulassungsdatum für max. 5 Tage.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Verwaltungsgebühr13,10 EUR
Schilder (Paar)Ca. 20–30 EUR
Kfz-Versicherung (5 Tage)Ab ca. 30 EUR
GesamtCa. 60–150 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne eVB-Nummer erschienen.

Ohne elektronische Versicherungsbestätigung wird kein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben.

❌ Im Ausland gefahren.

Kurzzeitkennzeichen gelten nur in Deutschland. Für Auslandsfahrten: Ausfuhrkennzeichen.

❌ Nach Ablauf weiter gefahren.

Fahren mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit (Fahren ohne Zulassung).

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?
Maximal 5 Tage ab dem Zulassungsdatum. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Brauche ich einen TÜV?
Nicht zwingend. Ohne gültige HU dürfen Sie aber nur zur nächsten Prüfstelle fahren.
Was kostet es insgesamt?
Ca. 60–150 EUR: 13,10 EUR Gebühr + 20–30 EUR Schilder + ab 30 EUR Versicherung.
Kann ich damit ins Ausland fahren?
Nein. Kurzzeitkennzeichen gelten nur in Deutschland. Für Ausland: Ausfuhrkennzeichen beantragen.

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