Fahrzeug ummelden (Wohnortwechsel)
KFZ-Zulassungsstelle · Ummeldung

KFZ-Zulassungsstelle · Ummeldung
Zuerst beim Bürgeramt die Adresse ändern. Der neue Personalausweis/Meldebescheinigung wird benötigt.
Persönlich bei der neuen Zulassungsstelle erscheinen (am neuen Wohnort).
Seit 2015 können Sie Ihr altes Kennzeichen bundesweit behalten. Neue Schilder kosten ca. 20–35 EUR extra.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird aktualisiert (neue Adresse). Teil II wird ggf. ergänzt.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Ummeldung (gleiches Kennzeichen) | Ca. 26–30 EUR |
| Ummeldung mit neuem Kennzeichen | Ca. 26–30 EUR + 20–35 EUR Schilder |
| SEPA-Mandat Änderung | Kostenlos |
Die Ummeldung muss nach dem Umzug unverzüglich erfolgen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.
Sie brauchen den Personalausweis mit der neuen Adresse oder eine aktuelle Meldebescheinigung.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss vorgelegt werden.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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