Grundrentenzuschlag
Deutsche Rentenversicherung · Grundrente

Deutsche Rentenversicherung · Grundrente
Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei allen Rentenempfängern automatisch, ob ein Anspruch auf Grundrentenzuschlag besteht.
Das Einkommen wird automatisch mit dem Finanzamt abgeglichen. Einkommensgrenzen 2026: 1.492 EUR (Alleinstehende), 2.327 EUR (Ehepaare).
Bei Anspruch: Der Grundrentenzuschlag wird automatisch mit der monatlichen Rente ausgezahlt.
Wenn Beitragszeiten fehlen: Kontenkärung durchführen, um fehlende Grundrentenzeiten nachzuweisen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antrag | Nicht erforderlich (automatisch) |
| Grundrentenzuschlag | Bis ca. 500 EUR/Monat |
| Durchschnittlicher Zuschlag | Ca. 97 EUR/Monat |
Der Grundrentenzuschlag wird automatisch geprüft und ausgezahlt. Kein Antrag notwendig.
Fehlende Beitragszeiten im Rentenkonto können dazu führen, dass die 33-Jahres-Grenze nicht erreicht wird. Kontenkärung machen!
Das Einkommen wird automatisch vom Finanzamt übermittelt. Ggf. Steuererklärung einreichen.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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