Erstausstattung für die Wohnung beantragen
Sozialamt · Einmalige Leistungen

Sozialamt · Einmalige Leistungen
Beim Jobcenter (Bürgergeld-Empfänger) oder Sozialamt (Sozialhilfe-Empfänger). WICHTIG: Vor dem Kauf beantragen!
Angeben, was benötigt wird: Möbel, Haushaltsgeräte, Babybedarf, Kleidung. Ggf. Kostenvoranschläge beifügen.
Das Amt bewilligt einen Pauschalbetrag oder Gutscheine für Gebrauchtwarenkaufhäuser.
Mit dem bewilligten Geld oder den Gutscheinen die benötigten Gegenstände kaufen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Erstausstattung Wohnung | Ca. 1.000–1.500 EUR (je nach Kommune) |
| Baby-Erstausstattung | Ca. 300–800 EUR |
| Bekleidungs-Erstausstattung | Ca. 200–400 EUR |
Erstausstattung muss VOR dem Kauf beantragt werden. Nachträgliche Erstattung wird in der Regel abgelehnt.
Erstausstattung gibt es nur einmalig bei besonderem Anlass. Normaler Ersatz (z. B. kaputte Waschmaschine) muss vom Regelsatz gespart werden.
Listen Sie genau auf, was benötigt wird. Ein leerer Antrag wird oft abgelehnt.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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