Namenserklärung für ein Kind
Standesamt · Personenstand

Standesamt · Personenstand
Wenn die Eltern verschiedene Nachnamen tragen und kein Ehename bestimmt wurde, muss der Familienname des Kindes erklärt werden.
Beide Eltern müssen persönlich beim Standesamt die Namenserklärung abgeben. Möglich vor oder nach der Geburt.
Der Familienname des Kindes kann der Name der Mutter ODER des Vaters sein. Doppelnamen sind für Kinder nicht möglich.
Das Standesamt beurkundet den gewählten Namen. Er gilt für alle weiteren Kinder der Eltern.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Namenserklärung | Ca. 25–30 EUR |
| Geburtsurkunde | Ab 12 EUR |
Ohne Namenserklärung erhält das Kind automatisch den Namen der Mutter. Änderung danach aufwändig.
Doppelnamen sind für Kinder in Deutschland nicht zulässig. Es muss ein Name gewählt werden.
Bei gemeinsamer Sorge müssen beide Eltern die Namenserklärung persönlich abgeben.
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