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Behördengänge Zollamt

Bundeszollverwaltung · Hauptzollamt

7 Behördengänge verfügbar

Das Zollamt (Hauptzollamt) ist eine Bundesbehörde, die dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt ist. Es überwacht den grenzüberschreitenden Warenverkehr, erhebt Zölle und Einfuhrsteuern, verwaltet die KFZ-Steuer und bekämpft Schwarzarbeit und Schmuggel.

Für Privatpersonen ist das Zollamt vor allem bei Paketen aus dem Ausland, Reiserückkehr, Fahrzeugimport und der Barmittelanmeldung relevant.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Bundeszollverwaltung (Bundesministerium der Finanzen)
Verifizierung Geprüft durch AmtsGermany.de
AmtsGermany.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Einfuhr & Pakete

Fahrzeuge & Steuern

Umzug & Barmittel

Nützliche Informationen

Öffnungszeiten Montag – Freitag
08:00 – 15:30 Uhr
Flughafen-Zollstellen: rund um die Uhr
Zuständigkeit Hauptzollamt
Ihres Bezirks
Standortsuche auf zoll.de
Online-Dienste eZOLL-App
Zoll-Portal
Viele Anträge digital möglich
Rechtsgrundlage Unionszollkodex (UZK)
Zollverwaltungsgesetz
EU-weit einheitlich + national
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Zollamt

Was kostet es, ein Paket aus dem Ausland zu verzollen?

Ab 150 EUR Warenwert: Zollgebühr (je nach Warenart) + 19% Einfuhrumsatzsteuer. Unter 150 EUR: nur EUSt. Geschenke bis 45 EUR sind komplett abgabenfrei. DHL-Servicegebühr: 6 EUR.

Wie viel Bargeld darf ich über die Grenze mitnehmen?

Unbegrenzt. Aber ab 10.000 EUR besteht Anmeldepflicht an der EU-Außengrenze. Bußgeld bei Nichtanmeldung: bis 1.000.000 EUR.

Was kostet der Import eines Autos?

Nicht-EU: 10% Zoll + 19% EUSt auf Fahrzeugwert + Transportkosten. EU: kein Zoll. Oldtimer (über 30 Jahre): 7% ermäßigt.

Warum verwaltet der Zoll die KFZ-Steuer?

Seit dem 1. Juli 2014 hat die Zollverwaltung die KFZ-Steuer von den Landesfinanzämtern übernommen. Ansprechpartner: Ihr Hauptzollamt.

Kann ich mein Umzugsgut zollfrei einführen?

Ja, bei Umzug aus einem Nicht-EU-Staat: zollfrei, wenn Sie mindestens 12 Monate im Ausland gelebt haben und die Güter mindestens 6 Monate genutzt wurden.

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