Barmittel über 10.000 EUR anmelden
Zollamt · Bargeldkontrolle

Zollamt · Bargeldkontrolle
Bei Ein- oder Ausreise über eine EU-Außengrenze mit 10.000 EUR oder mehr (oder gleichwertigen Mitteln) besteht Anmeldepflicht.
Formular erhalten Sie am Grenzübergang, beim Zoll oder online vorab zum Ausdrucken. Angaben: Betrag, Währung, Herkunft, Verwendungszweck, Empfänger.
Das ausgefüllte Formular bei der Zollstelle am Grenzübergang (Flughafen, Seehafen, Landgrenze) abgeben.
Der Zoll bestätigt die Anmeldung. Sie können mit Ihrem Bargeld weiterreisen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Anmeldung | Kostenlos |
| Bußgeld bei Nichtanmeldung | Bis zu 1.000.000 EUR |
Wird bei einer Kontrolle nicht angemeldetes Bargeld über 10.000 EUR entdeckt, drohen Bußgelder bis 1 Mio EUR und vorläufige Sicherstellung.
Auch Schecks, Wertpapiere, Gold und Edelmetalle zählen als Barmittel und müssen angemeldet werden.
Innerhalb der EU besteht zwar keine Anmeldepflicht am Grenzübergang, aber eine Offenlegungspflicht auf Nachfrage des Zolls.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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