Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
💵

Barmittel über 10.000 EUR anmelden

Zollamt · Bargeldkontrolle

PersönlichZoll.de

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
📋
Grenze
10.000 EUR
⚠️
Bußgeld
Bis 1 Mio EUR

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Anmeldepflicht prüfen

Bei Ein- oder Ausreise über eine EU-Außengrenze mit 10.000 EUR oder mehr (oder gleichwertigen Mitteln) besteht Anmeldepflicht.

2

Anmeldeformular ausfüllen

Formular erhalten Sie am Grenzübergang, beim Zoll oder online vorab zum Ausdrucken. Angaben: Betrag, Währung, Herkunft, Verwendungszweck, Empfänger.

3

Beim Zoll vorlegen

Das ausgefüllte Formular bei der Zollstelle am Grenzübergang (Flughafen, Seehafen, Landgrenze) abgeben.

4

Bestätigung erhalten

Der Zoll bestätigt die Anmeldung. Sie können mit Ihrem Bargeld weiterreisen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AnmeldungKostenlos
Bußgeld bei NichtanmeldungBis zu 1.000.000 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Bargeld nicht angemeldet.

Wird bei einer Kontrolle nicht angemeldetes Bargeld über 10.000 EUR entdeckt, drohen Bußgelder bis 1 Mio EUR und vorläufige Sicherstellung.

❌ Nur Bargeld angemeldet.

Auch Schecks, Wertpapiere, Gold und Edelmetalle zählen als Barmittel und müssen angemeldet werden.

❌ Innerhalb der EU ignoriert.

Innerhalb der EU besteht zwar keine Anmeldepflicht am Grenzübergang, aber eine Offenlegungspflicht auf Nachfrage des Zolls.

❓ Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Betrag muss ich anmelden?
Ab 10.000 EUR (oder gleichwertigem Betrag in anderer Währung). Dies gilt bei Ein- und Ausreise über eine EU-Außengrenze.
Was zählt als Barmittel?
Banknoten, Münzen, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Schecks (auch Blankoschecks), Wechsel, Goldmünzen (>90% Goldgehalt), Goldbarren.
Darf ich unbegrenzt Bargeld mitführen?
Ja. Es gibt keine Obergrenze. Sie müssen es nur ab 10.000 EUR anmelden. Die Anmeldepflicht dient der Geldwäschebekämpfung.
Was passiert bei Nichtanmeldung?
Bußgeld bis zu 1.000.000 EUR. Das Bargeld kann vorläufig sichergestellt werden. Zudem kann ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäscheverdacht eingeleitet werden.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.

[email protected]