Fahrzeug aus dem Ausland importieren
Zollamt · Fahrzeugimport

Zollamt · Fahrzeugimport
Per Spedition, Verschiffung oder Überführung. Transportkosten werden zum Zollwert addiert.
Mit Kaufvertrag, Transportdokumenten und Fahrzeugpapieren beim zuständigen Hauptzollamt die Einfuhr anmelden.
Nicht-EU: 10% Zoll auf (Fahrzeugwert + Transport) + 19% EUSt auf (Fahrzeugwert + Transport + Zoll). EU: ggf. nur EUSt für Neuwagen.
Der Zoll stellt einen Einfuhrabgabenbescheid aus. Diesen benötigen Sie für die Zulassung.
Fahrzeug beim TÜV/DEKRA vorführen (Einzelabnahme nach §21 StVZO bei Nicht-EU), dann bei der Zulassungsstelle anmelden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Zoll (Nicht-EU, PKW) | 10% des Zollwerts |
| Einfuhrumsatzsteuer | 19% auf (Zollwert + Zollgebühr) |
| Oldtimer (>30 Jahre) | 7% Gesamtabgabe (ermäßigt) |
| EU-Import (gebraucht) | Kein Zoll, keine EUSt |
| EU-Import (Neuwagen <6 Mon. oder <6.000 km) | Keine Zollgebühren, aber 19% EUSt in Deutschland |
| TÜV-Einzelabnahme | Ca. 100–500 EUR |
Der Zollwert umfasst Kaufpreis + Transportkosten. Falsche Angaben können als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Nicht-EU-Fahrzeuge müssen EU-Normen entsprechen (Abgas, Beleuchtung). Nachrüstung kann teurer sein als das Auto selbst.
Auch EU-Neuwagen (unter 6 Monate oder 6.000 km) unterliegen der Erwerbsbesteuerung mit 19% EUSt in Deutschland.
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