KFZ-Steuer — Verwaltung durch den Zoll
Zollamt · Kraftfahrzeugsteuer

Zollamt · Kraftfahrzeugsteuer
Bei der Zulassung übermittelt die Zulassungsstelle Ihre Daten automatisch an das Hauptzollamt. Sie müssen nichts extra beantragen.
Das Hauptzollamt sendet Ihnen den Steuerbescheid per Post. Er enthält Aktenzeichen, Steuerhöhe und Fälligkeit.
Die KFZ-Steuer wird per Lastschrift eingezogen. Änderung der Bankverbindung über das Zoll-Portal oder schriftlich.
E-Fahrzeuge (10 Jahre steuerfrei), Schwerbehinderte (50–100% Ermäßigung), land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Verwaltung | Kostenlos (Anträge, Änderungen) |
| Steuer PKW (Beispiel) | Ca. 70–300 EUR/Jahr (Benziner) |
| E-Fahrzeuge | 0 EUR (10 Jahre Steuerbefreiung) |
| Befreiung Schwerbehinderte | 50–100% Ermäßigung |
Rücklastschriften führen zu Mahngebühren. Ändern Sie Ihre Bankverbindung rechtzeitig über das Zoll-Portal.
Unbezahlte KFZ-Steuer führt zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.
Schwerbehinderte oder E-Fahrzeug-Halter müssen die Befreiung aktiv beantragen — sie gilt nicht automatisch.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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