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KFZ-Steuer — Verwaltung durch den Zoll

Zollamt · Kraftfahrzeugsteuer

Online / SchriftlichZoll.de

📋 Auf einen Blick

💰
Steuerhöhe
Ab ca. 20 EUR/Jahr
🏢
Zuständig
Hauptzollamt
📋
Verwaltung
Zoll-Portal

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Fahrzeug zulassen

Bei der Zulassung übermittelt die Zulassungsstelle Ihre Daten automatisch an das Hauptzollamt. Sie müssen nichts extra beantragen.

2

Steuerbescheid erhalten

Das Hauptzollamt sendet Ihnen den Steuerbescheid per Post. Er enthält Aktenzeichen, Steuerhöhe und Fälligkeit.

3

SEPA-Mandat erteilen

Die KFZ-Steuer wird per Lastschrift eingezogen. Änderung der Bankverbindung über das Zoll-Portal oder schriftlich.

4

Bei Bedarf: Befreiung oder Ermäßigung beantragen

E-Fahrzeuge (10 Jahre steuerfrei), Schwerbehinderte (50–100% Ermäßigung), land-/forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
VerwaltungKostenlos (Anträge, Änderungen)
Steuer PKW (Beispiel)Ca. 70–300 EUR/Jahr (Benziner)
E-Fahrzeuge0 EUR (10 Jahre Steuerbefreiung)
Befreiung Schwerbehinderte50–100% Ermäßigung

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Bankverbindung nicht aktualisiert.

Rücklastschriften führen zu Mahngebühren. Ändern Sie Ihre Bankverbindung rechtzeitig über das Zoll-Portal.

❌ Steuerbescheid ignoriert.

Unbezahlte KFZ-Steuer führt zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.

❌ Befreiung nicht beantragt.

Schwerbehinderte oder E-Fahrzeug-Halter müssen die Befreiung aktiv beantragen — sie gilt nicht automatisch.

❓ Häufig gestellte Fragen

Warum ist der Zoll für die KFZ-Steuer zuständig?
Seit dem 1. Juli 2014 hat die Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzämtern übernommen. Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Wie berechnet sich die KFZ-Steuer?
Für PKW: Sockelbetrag nach Hubraum (Benziner: 2 EUR/100 ccm, Diesel: 9,50 EUR/100 ccm) + CO2-Komponente (ab 96 g/km gestaffelt, 2–4 EUR/g/km). Der KFZ-Steuer-Rechner auf zoll.de hilft.
Wie ändere ich meine Bankverbindung?
Über das Zoll-Portal (online), per Formular beim Hauptzollamt oder schriftlich. Nach Registrierung im Zoll-Portal können Sie alles digital erledigen.
Sind Elektroautos steuerfrei?
Ja, E-Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2025 sind 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach gilt ein ermäßigter Satz (50% Gewichtskomponente, kein CO2-Anteil).

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