Postsendung aus dem Ausland verzollen
Zollamt · Einfuhrabgaben

Zollamt · Einfuhrabgaben
DHL/Post informiert Sie per Brief oder App, dass eine Sendung beim Zoll liegt. Sie haben 14 Tage Zeit zur Abholung.
Rechnung, Bestellbestätigung und Zahlungsnachweis bereithalten. Der Warenwert muss nachgewiesen werden.
Option A: Per eZOLL-App online verzollen. Option B: Persönlich beim Zollamt mit Unterlagen erscheinen. Option C: DHL verzollt gegen 6 EUR Servicegebühr.
Zollgebühr (ab 150 EUR Warenwert) + 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtwert (Ware + Versand + Zoll). Zahlung bar, EC oder per Überweisung.
Nach Zahlung wird die Sendung freigegeben und zugestellt.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Waren bis 45 EUR (Geschenk) | Abgabenfrei |
| Waren bis 150 EUR | Kein Zoll, nur 19% EUSt |
| Waren ab 150 EUR | Zoll (0–17% je nach Ware) + 19% EUSt |
| DHL-Servicegebühr | 6 EUR (bei Zustellung; entfällt bei Selbstverzollung) |
| NEU ab Juli 2026 | 3 EUR EU-Gebühr auf Sendungen unter 150 EUR aus Nicht-EU |
Ohne Kaufbeleg kann der Zoll den Warenwert schätzen — meist zu Ihrem Nachteil.
Nicht abgeholte Sendungen gehen an den Absender zurück oder werden vernichtet.
Werden Kaufwaren als Geschenk deklariert und der Zoll erkennt dies, drohen Nachzahlungen und Bußgelder.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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