Reisefreimengen — Waren aus dem Urlaub einführen
Zollamt · Reiseverkehr

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Informieren Sie sich vor der Rückreise über die gültigen Freimengen für Ihr Reiseziel (EU vs. Nicht-EU).
Halten Sie Kaufbelege bereit. Waren über den Freimengen müssen beim Zoll angemeldet werden.
Am Flughafen/Grenzübergang: Roter Ausgang = Waren anzumelden. Grüner Ausgang = Nichts zu deklarieren.
Für Waren über der Freigrenze: Pauschalversteuerung (17,5%) bis 700 EUR Warenwert, darüber regulärer Zollsatz + EUSt.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Innerhalb der Freimengen | Kostenlos |
| Bis 700 EUR über Freigrenze | 17,5% Pauschalabgabe |
| Über 700 EUR | Regulärer Zollsatz + 19% EUSt |
Der grüne Ausgang ist eine Erklärung, dass nichts anzumelden ist. Wird der Zoll fündig, drohen Nachzahlungen und Strafverfahren.
Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat (Steuerhinterziehung). Bußgeld oder Strafverfahren möglich.
Produkt- und Markenfälschungen werden vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet. Zusätzlich droht ein Strafverfahren.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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