Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
🧳

Reisefreimengen — Waren aus dem Urlaub einführen

Zollamt · Reiseverkehr

PersönlichZoll.de

📋 Auf einen Blick

💰
Wertgrenze
300/430 EUR
🚬
Zigaretten
200 Stück
🍺
Spirituosen
1 Liter (>22%)

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Freimengen kennen

Informieren Sie sich vor der Rückreise über die gültigen Freimengen für Ihr Reiseziel (EU vs. Nicht-EU).

2

Waren einpacken

Halten Sie Kaufbelege bereit. Waren über den Freimengen müssen beim Zoll angemeldet werden.

3

Roten Ausgang wählen

Am Flughafen/Grenzübergang: Roter Ausgang = Waren anzumelden. Grüner Ausgang = Nichts zu deklarieren.

4

Einfuhrabgaben zahlen

Für Waren über der Freigrenze: Pauschalversteuerung (17,5%) bis 700 EUR Warenwert, darüber regulärer Zollsatz + EUSt.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Innerhalb der FreimengenKostenlos
Bis 700 EUR über Freigrenze17,5% Pauschalabgabe
Über 700 EURRegulärer Zollsatz + 19% EUSt

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Grünen Ausgang gewählt mit Waren über Freigrenze.

Der grüne Ausgang ist eine Erklärung, dass nichts anzumelden ist. Wird der Zoll fündig, drohen Nachzahlungen und Strafverfahren.

❌ Freimengen überschritten ohne Anmeldung.

Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat (Steuerhinterziehung). Bußgeld oder Strafverfahren möglich.

❌ Gefälschte Markenware mitgebracht.

Produkt- und Markenfälschungen werden vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet. Zusätzlich droht ein Strafverfahren.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie viel Alkohol darf ich mitbringen?
Aus Nicht-EU-Staaten: 1 Liter Spirituosen (über 22%) ODER 2 Liter Alkohol bis 22%. Zusätzlich: 4 Liter Wein und 16 Liter Bier. Ab 17 Jahren.
Was ist die Pauschalversteuerung?
Für Waren bis 700 EUR über der Freigrenze können Sie eine pauschale Abgabe von 17,5% wählen. Das ist oft günstiger als der reguläre Zollsatz.
Gelten Freimengen auch innerhalb der EU?
Nein. Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenzen. Die Freimengen gelten nur bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten (Drittländern).
Darf ich Lebensmittel mitbringen?
Tierische Erzeugnisse (Fleisch, Milch, Käse) aus Nicht-EU-Staaten sind grundsätzlich verboten (Tierseuchenschutz). Ausnahmen: kleine Mengen aus bestimmten Ländern.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.

[email protected]