Behördengänge Amtsgericht
Zivilsachen · Familienrecht · Register
Das Amtsgericht ist die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es ist zuständig für Zivilsachen bis 10.000 EUR Streitwert (seit 2026), Familiensachen (Scheidung, Sorgerecht), Nachlasssachen (Erbschein), Grundbuch- und Registersachen (Handels-/Vereinsregister) sowie Betreuungsverfahren.
In Deutschland gibt es rund 640 Amtsgerichte. Die Gerichtskosten sind im GKG und FamGKG bundesweit einheitlich geregelt. Seit Juni 2025 sind die Gebühren um ca. 6% gestiegen.