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Betreuung anregen (rechtliche Betreuung)

Amtsgericht · Betreuungsgericht

Schriftlich / PersönlichJustiz.de

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
🤝
Betreuer
Angehörige oder beruflich
📋
Voraussetzung
Arztgutachten

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Betreuung anregen

Formloser Antrag beim Betreuungsgericht (Amtsgericht am Wohnsitz des Betroffenen). Jeder kann eine Betreuung anregen — nicht nur Angehörige.

2

Gericht prüft

Das Betreuungsgericht holt ein ärztliches Gutachten ein und hört den Betroffenen persönlich an.

3

Betreuer wird bestellt

Das Gericht bestellt einen Betreuer: vorrangig Angehörige, sonst einen ehrenamtlichen oder beruflichen Betreuer.

4

Aufgabenkreise festlegen

Der Betreuer darf nur in den vom Gericht festgelegten Bereichen entscheiden: z. B. Gesundheit, Finanzen, Aufenthalt.

5

Kontrolle durch das Gericht

Der Betreuer muss dem Gericht regelmäßig Bericht erstatten. Das Gericht überprüft die Betreuung jährlich.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Betreuungsverfahren (Vermögen < 25.000 EUR)Kostenlos
Betreuungsverfahren (Vermögen > 25.000 EUR)200–400 EUR
Ärztliches GutachtenVom Gericht bezahlt
Berufsbetreuer (monatlich)Ca. 100–350 EUR (nach Vermögen)
Ehrenamtlicher BetreuerAufwandspauschale: 425 EUR/Jahr

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Vorsorgevollmacht nicht geprüft

Wenn eine Vorsorgevollmacht existiert, ist eine Betreuung meist nicht nötig. Erst prüfen!

❌ Betroffenen nicht informiert

Der Betroffene wird immer persönlich vom Richter angehört — auch bei Demenz.

❌ Aufgabenkreise zu weit gefasst

Das Gericht legt die Aufgabenkreise eng fest. Nur das Notwendige wird übertragen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Betreuung?
Bei Vermögen unter 25.000 EUR: kostenlos. Darüber: 200–400 EUR Verfahrenskosten.
Wer kann Betreuer werden?
Angehörige (bevorzugt), ehrenamtliche Betreuer oder berufliche Betreuer. Das Gericht entscheidet.
Was darf der Betreuer?
Nur das, was das Gericht festlegt: z. B. Bankgeschäfte, Gesundheitsentscheidungen, Aufenthaltsbestimmung.
Kann ich die Betreuung beenden?
Ja, wenn der Grund entfällt. Das Gericht überprüft die Betreuung regelmäßig (mindestens jährlich).

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