Betreuung anregen (rechtliche Betreuung)
Amtsgericht · Betreuungsgericht

Amtsgericht · Betreuungsgericht
Formloser Antrag beim Betreuungsgericht (Amtsgericht am Wohnsitz des Betroffenen). Jeder kann eine Betreuung anregen — nicht nur Angehörige.
Das Betreuungsgericht holt ein ärztliches Gutachten ein und hört den Betroffenen persönlich an.
Das Gericht bestellt einen Betreuer: vorrangig Angehörige, sonst einen ehrenamtlichen oder beruflichen Betreuer.
Der Betreuer darf nur in den vom Gericht festgelegten Bereichen entscheiden: z. B. Gesundheit, Finanzen, Aufenthalt.
Der Betreuer muss dem Gericht regelmäßig Bericht erstatten. Das Gericht überprüft die Betreuung jährlich.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Betreuungsverfahren (Vermögen < 25.000 EUR) | Kostenlos |
| Betreuungsverfahren (Vermögen > 25.000 EUR) | 200–400 EUR |
| Ärztliches Gutachten | Vom Gericht bezahlt |
| Berufsbetreuer (monatlich) | Ca. 100–350 EUR (nach Vermögen) |
| Ehrenamtlicher Betreuer | Aufwandspauschale: 425 EUR/Jahr |
Wenn eine Vorsorgevollmacht existiert, ist eine Betreuung meist nicht nötig. Erst prüfen!
Der Betroffene wird immer persönlich vom Richter angehört — auch bei Demenz.
Das Gericht legt die Aufgabenkreise eng fest. Nur das Notwendige wird übertragen.