Erbausschlagung erklären (Erbe ausschlagen)
Amtsgericht · Nachlassgericht

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Vor der Entscheidung: Nachlass bewerten. Gibt es Schulden, überschuldete Immobilien, Bürgschaften? Im Zweifel: Nachlassinsolvenz prüfen.
Sie haben nur 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (bei Auslandsaufenthalt: 6 Monate). Die Frist läuft ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall erfahren.
Persönlich beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) oder notariell beglaubigt.
Das Nachlassgericht bestätigt die Ausschlagung. Sie sind damit von allen Rechten und Pflichten aus dem Erbe befreit.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Nachlasswert bis 10.000 EUR | 30 EUR |
| Nachlasswert bis 50.000 EUR | 66 EUR |
| Nachlasswert bis 200.000 EUR | 300 EUR |
| Notarielle Beglaubigung (alternativ) | Ab 30 EUR zusätzlich |
Nach 6 Wochen gilt das Erbe als angenommen — auch wenn es überschuldet ist. Dann haften Sie persönlich!
Wer über den Nachlass verfügt (z. B. Konto leergeräumt), hat das Erbe konkludent angenommen. Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich.
Die Ausschlagung muss persönlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder notariell erklärt werden. Ein einfacher Brief reicht NICHT.