Erbschein beantragen
Amtsgericht · Nachlassgericht

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Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Dort beantragen Sie den Erbschein.
Persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar. Sie geben eine eidesstattliche Versicherung ab, dass Ihre Angaben korrekt sind.
Sterbeurkunde, Familienurkunden, Testament (falls vorhanden) beim Nachlassgericht vorlegen.
Das Gericht prüft die Erbberechtigung: Gibt es ein Testament? Wer sind die gesetzlichen Erben? Liegt eine Ausschlagung vor?
Nach Prüfung (4–8 Wochen) erhalten Sie den Erbschein. Damit können Sie über den Nachlass verfügen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Nachlasswert bis 10.000 EUR | 30 EUR |
| Nachlasswert bis 50.000 EUR | 66 EUR |
| Nachlasswert bis 110.000 EUR | 132 EUR |
| Nachlasswert bis 200.000 EUR | 300 EUR |
| Nachlasswert bis 500.000 EUR | 935 EUR |
| Nachlasswert bis 1.000.000 EUR | 1.870 EUR |
| Zusätzlich: Eidesstattliche Versicherung | Gleicher Betrag wie Erbschein |
Innerhalb von 2 Jahren nach Erbfall ist die Grundbuchänderung kostenlos. Danach fallen Gebühren an.
Bei notariellem Testament ist oft kein Erbschein nötig — spart Kosten.
Vor Annahme den Nachlass prüfen! Erbausschlagung ist nur 6 Wochen möglich.