Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
📜

Erbschein beantragen

Amtsgericht · Nachlassgericht

PersönlichJustiz.de

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
30–1.870 EUR
Dauer
4–8 Wochen
📜
Nachweis
Erbberechtigung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Nachlassgericht ermitteln

Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Dort beantragen Sie den Erbschein.

2

Antrag stellen

Persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar. Sie geben eine eidesstattliche Versicherung ab, dass Ihre Angaben korrekt sind.

3

Unterlagen einreichen

Sterbeurkunde, Familienurkunden, Testament (falls vorhanden) beim Nachlassgericht vorlegen.

4

Nachlassgericht prüft

Das Gericht prüft die Erbberechtigung: Gibt es ein Testament? Wer sind die gesetzlichen Erben? Liegt eine Ausschlagung vor?

5

Erbschein erhalten

Nach Prüfung (4–8 Wochen) erhalten Sie den Erbschein. Damit können Sie über den Nachlass verfügen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Nachlasswert bis 10.000 EUR30 EUR
Nachlasswert bis 50.000 EUR66 EUR
Nachlasswert bis 110.000 EUR132 EUR
Nachlasswert bis 200.000 EUR300 EUR
Nachlasswert bis 500.000 EUR935 EUR
Nachlasswert bis 1.000.000 EUR1.870 EUR
Zusätzlich: Eidesstattliche VersicherungGleicher Betrag wie Erbschein

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Frist für Grundbuch verpasst

Innerhalb von 2 Jahren nach Erbfall ist die Grundbuchänderung kostenlos. Danach fallen Gebühren an.

❌ Erbschein beantragt trotz notariellem Testament

Bei notariellem Testament ist oft kein Erbschein nötig — spart Kosten.

❌ Erbe angenommen trotz Schulden

Vor Annahme den Nachlass prüfen! Erbausschlagung ist nur 6 Wochen möglich.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Erbschein?
Abhängig vom Nachlasswert: 30 EUR (bis 10.000 EUR) bis 1.870 EUR (bis 1.000.000 EUR). Plus gleiche Gebühr für die eidesstattliche Versicherung.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Bei notariellem Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll ist meist kein Erbschein nötig.
Wie lange dauert es?
In der Regel 4–8 Wochen. Bei komplizierten Fällen (Erbstreit, fehlende Unterlagen) auch länger.
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat: Erben, Miterben, Nachlassgläubiger.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden