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Gewaltschutzanordnung beantragen

Amtsgericht · Familiengericht

Persönlich / SchriftlichHilfetelefon

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten für Opfer
Kostenlos
Eilantrag
Innerhalb 24h
🛡️
Schutz
Kontakt-/Näherungsverbot

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Polizei rufen (Notsituation)

Bei akuter Gefahr: 110 anrufen. Die Polizei kann den Täter sofort der Wohnung verweisen (Platzverweis für 10–14 Tage).

2

Antrag beim Familiengericht

Schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Familiengericht (Amtsgericht) am Wohnort. Kein Anwalt erforderlich!

3

Eilantrag möglich

Bei dringender Gefahr: Eilantrag (einstweilige Anordnung). Das Gericht entscheidet innerhalb von 24 Stunden — auch ohne Anhörung des Täters.

4

Gerichtsbeschluss

Das Gericht kann anordnen: Kontaktverbot, Näherungsverbot, Wohnungszuweisung, Verbot der Belästigung.

5

Vollstreckung

Bei Verstoß gegen die Anordnung: Polizei einschalten. Ordnungsgeld bis 250.000 EUR oder Ordnungshaft möglich.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Antrag beim FamiliengerichtKostenlos für Opfer
Gerichtskosten (trägt Täter)Ca. 140–280 EUR
Anwaltskosten (optional)Bei Prozesskostenhilfe: kostenlos
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen08000 116 016 (kostenlos, 24/7)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Keinen Antrag gestellt

Der polizeiliche Platzverweis gilt nur 10–14 Tage. Für dauerhaften Schutz brauchen Sie eine gerichtliche Anordnung.

❌ Beweise nicht gesichert

Fotos, ärztliche Atteste und Zeugenaussagen sofort sichern — sie sind wichtig für den Gerichtsbeschluss.

❌ Gewalt verschwiegen

Häusliche Gewalt ist KEIN Kavaliersdelikt. Holen Sie sich Hilfe — die Schutzanordnung ist kostenlos.

❓ Häufig gestellte Fragen

Kostet mich die Gewaltschutzanordnung etwas?
Nein. Als Opfer tragen Sie keine Kosten — die Gerichtskosten werden dem Täter auferlegt.
Brauche ich einen Anwalt?
Nein. Sie können den Antrag selbst stellen. Bei Bedarf haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Wie schnell wird entschieden?
Bei Eilantrag: innerhalb von 24 Stunden. Im regulären Verfahren: 1–2 Wochen.
Was passiert, wenn der Täter die Anordnung verletzt?
Ordnungsgeld bis 250.000 EUR oder Ordnungshaft. Sofort die Polizei rufen!

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