Gewaltschutzanordnung beantragen
Amtsgericht · Familiengericht

Amtsgericht · Familiengericht
Bei akuter Gefahr: 110 anrufen. Die Polizei kann den Täter sofort der Wohnung verweisen (Platzverweis für 10–14 Tage).
Schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Familiengericht (Amtsgericht) am Wohnort. Kein Anwalt erforderlich!
Bei dringender Gefahr: Eilantrag (einstweilige Anordnung). Das Gericht entscheidet innerhalb von 24 Stunden — auch ohne Anhörung des Täters.
Das Gericht kann anordnen: Kontaktverbot, Näherungsverbot, Wohnungszuweisung, Verbot der Belästigung.
Bei Verstoß gegen die Anordnung: Polizei einschalten. Ordnungsgeld bis 250.000 EUR oder Ordnungshaft möglich.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antrag beim Familiengericht | Kostenlos für Opfer |
| Gerichtskosten (trägt Täter) | Ca. 140–280 EUR |
| Anwaltskosten (optional) | Bei Prozesskostenhilfe: kostenlos |
| Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen | 08000 116 016 (kostenlos, 24/7) |
Der polizeiliche Platzverweis gilt nur 10–14 Tage. Für dauerhaften Schutz brauchen Sie eine gerichtliche Anordnung.
Fotos, ärztliche Atteste und Zeugenaussagen sofort sichern — sie sind wichtig für den Gerichtsbeschluss.
Häusliche Gewalt ist KEIN Kavaliersdelikt. Holen Sie sich Hilfe — die Schutzanordnung ist kostenlos.