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Grundbuchauszug anfordern

Amtsgericht · Grundbuchamt

Persönlich / OnlineGrundbuchportal

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
10–20 EUR
💻
Online
Teilweise möglich
📋
Voraussetzung
Berechtigtes Interesse

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Berechtigtes Interesse nachweisen

Nicht jeder darf ins Grundbuch einsehen. Berechtigt sind: Eigentümer, Notare, Gläubiger, Kaufinteressenten (mit Nachweis).

2

Antrag stellen

Persönlich oder schriftlich beim Grundbuchamt (Amtsgericht). In einigen Bundesländern auch online über grundbuch-portal.de.

3

Art des Auszugs wählen

Unbeglaubigter Auszug (10 EUR): für Information. Beglaubigter Auszug (20 EUR): für offizielle Zwecke (Notar, Bank).

4

Auszug erhalten

Bearbeitungszeit: 1–3 Wochen. Enthält: Eigentümer, Lasten (Grundschuld, Dienstbarkeiten), Beschränkungen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Unbeglaubigter Grundbuchauszug10 EUR
Beglaubigter Grundbuchauszug20 EUR
Online-Abruf (wenn verfügbar)8–15 EUR
Grundbucheinsicht (vor Ort)Kostenlos

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Kein berechtigtes Interesse

Ohne berechtigtes Interesse wird der Antrag abgelehnt. „Neugier“ reicht nicht.

❌ Falsche Grundbuch-Daten

Flurstücknummer oder Grundbuchblatt-Nummer erleichtern die Suche erheblich.

❌ Unbeglaubigten Auszug für offizielle Zwecke

Banken und Notare verlangen meist einen beglaubigten Auszug (20 EUR).

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Grundbuchauszug?
10 EUR (unbeglaubigt) oder 20 EUR (beglaubigt). Online-Abruf: 8–15 EUR.
Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
Eigentümer, Notare, Banken (mit Grundschuld), Kaufinteressenten (mit Nachweis), Gläubiger mit Vollstreckungstitel.
Kann ich den Grundbuchauszug online beantragen?
In einigen Bundesländern ja, über grundbuch-portal.de. Sonst: schriftlich oder persönlich beim Grundbuchamt.
Was steht im Grundbuchauszug?
Eigentümer, Größe und Lage des Grundstücks, Grundschulden/Hypotheken, Wegerechte, Nießbrauch und andere Belastungen.

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