Grundbuchauszug anfordern
Amtsgericht · Grundbuchamt

Amtsgericht · Grundbuchamt
Nicht jeder darf ins Grundbuch einsehen. Berechtigt sind: Eigentümer, Notare, Gläubiger, Kaufinteressenten (mit Nachweis).
Persönlich oder schriftlich beim Grundbuchamt (Amtsgericht). In einigen Bundesländern auch online über grundbuch-portal.de.
Unbeglaubigter Auszug (10 EUR): für Information. Beglaubigter Auszug (20 EUR): für offizielle Zwecke (Notar, Bank).
Bearbeitungszeit: 1–3 Wochen. Enthält: Eigentümer, Lasten (Grundschuld, Dienstbarkeiten), Beschränkungen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Unbeglaubigter Grundbuchauszug | 10 EUR |
| Beglaubigter Grundbuchauszug | 20 EUR |
| Online-Abruf (wenn verfügbar) | 8–15 EUR |
| Grundbucheinsicht (vor Ort) | Kostenlos |
Ohne berechtigtes Interesse wird der Antrag abgelehnt. „Neugier“ reicht nicht.
Flurstücknummer oder Grundbuchblatt-Nummer erleichtern die Suche erheblich.
Banken und Notare verlangen meist einen beglaubigten Auszug (20 EUR).