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Handelsregister-Eintragung & Auszug

Amtsgericht · Registergericht

Über Notar (elektronisch)Handelsregister

📋 Auf einen Blick

💰
Eintragung
Ab 150 EUR
💻
Auszug online
5–10 EUR
📝
Anmeldung
Über Notar

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Notar beauftragen

Der Notar erstellt und beglaubigt die Handelsregisteranmeldung. Die Anmeldung erfolgt elektronisch.

2

Notar meldet elektronisch an

Der Notar übermittelt die Anmeldung digital an das Registergericht. Seit 2007 verpflichtend elektronisch.

3

Registergericht prüft

Das Amtsgericht (Registergericht) prüft die formellen Voraussetzungen. Bei Mängeln: Zwischenverfügung.

4

Eintragung erfolgt

Nach erfolgreicher Prüfung wird die Eintragung im Handelsregister veröffentlicht.

5

Auszug abrufen

Handelsregisterauszug jederzeit online abrufbar unter handelsregister.de (5–10 EUR).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Neueintragung GmbH/UG150 EUR
Neueintragung e. K. (Einzelkaufmann)70 EUR
Änderung (z. B. Geschäftsführerwechsel)40–70 EUR
Handelsregisterauszug (online)5–10 EUR
Handelsregisterauszug (beglaubigt)20 EUR
Chronologischer Auszug12 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Notar angemeldet

Die Handelsregisteranmeldung muss notariell beglaubigt sein. Ein formloser Brief reicht nicht.

❌ Stammkapital nicht nachgewiesen

Ohne Bankbescheinigung über die Einzahlung wird die Eintragung abgelehnt.

❌ Änderungen nicht gemeldet

Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegung etc. müssen zeitnah angemeldet werden — sonst droht Zwangsgeld.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Handelsregistereintragung?
GmbH/UG: 150 EUR. Einzelkaufmann: 70 EUR. Änderungen: 40–70 EUR.
Wie bekomme ich einen Handelsregisterauszug?
Online über handelsregister.de (5–10 EUR) oder beim Amtsgericht (Registergericht) persönlich.
Brauche ich einen Notar?
Ja. Alle Handelsregisteranmeldungen müssen notariell beglaubigt und elektronisch eingereicht werden.
Wie lange dauert die Eintragung?
In der Regel 1–3 Wochen. Bei komplexen Fällen oder Mängeln länger.

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