Handelsregister-Eintragung & Auszug
Amtsgericht · Registergericht

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Der Notar erstellt und beglaubigt die Handelsregisteranmeldung. Die Anmeldung erfolgt elektronisch.
Der Notar übermittelt die Anmeldung digital an das Registergericht. Seit 2007 verpflichtend elektronisch.
Das Amtsgericht (Registergericht) prüft die formellen Voraussetzungen. Bei Mängeln: Zwischenverfügung.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Eintragung im Handelsregister veröffentlicht.
Handelsregisterauszug jederzeit online abrufbar unter handelsregister.de (5–10 EUR).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Neueintragung GmbH/UG | 150 EUR |
| Neueintragung e. K. (Einzelkaufmann) | 70 EUR |
| Änderung (z. B. Geschäftsführerwechsel) | 40–70 EUR |
| Handelsregisterauszug (online) | 5–10 EUR |
| Handelsregisterauszug (beglaubigt) | 20 EUR |
| Chronologischer Auszug | 12 EUR |
Die Handelsregisteranmeldung muss notariell beglaubigt sein. Ein formloser Brief reicht nicht.
Ohne Bankbescheinigung über die Einzahlung wird die Eintragung abgelehnt.
Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegung etc. müssen zeitnah angemeldet werden — sonst droht Zwangsgeld.