Privatinsolvenz beantragen (Verbraucherinsolvenz)
Amtsgericht · Insolvenzgericht

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Schuldnerberatungsstelle (kostenlos) oder Rechtsanwalt. PFLICHT: Außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern.
Wenn nicht alle Gläubiger zustimmen, stellt die Schuldnerberatung eine Bescheinigung über das Scheitern aus.
Antrag beim Insolvenzgericht (Amtsgericht) am eigenen Wohnsitz. Alle Formulare + Gläubigerliste + Vermögensverzeichnis.
Das Gericht legt den Gläubigern erneut einen Plan vor. Stimmen mehr als 50% zu, wird er verbindlich.
Stimmen die Gläubiger erneut nicht zu, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren. Ein Treuhänder wird bestellt.
Sie leben am Existenzminimum: Pfändbares Einkommen geht an den Treuhänder. Keine neuen Schulden machen!
Nach 3 Jahren: Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung. Alle restlichen Schulden werden gelöscht.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Gerichtskosten | Ca. 1.500–2.000 EUR |
| Treuhänder | Ca. 500–1.000 EUR |
| Gesamt | Ca. 2.000–3.000 EUR |
| Stundung der Verfahrenskosten | Möglich! Ratenzahlung nach Restschuldbefreiung |
| Schuldnerberatung (öffentlich) | Kostenlos |
| Rechtsanwalt (alternativ) | Ab ca. 1.500 EUR |
Der Antrag wird abgelehnt! Die Bescheinigung der Schuldnerberatung ist Pflicht.
Während des Verfahrens keine neuen Schulden machen — Restschuldbefreiung wird sonst versagt.
Alle Schulden und Gläubiger müssen vollständig angegeben werden. Verschweigen = Versagung der Restschuldbefreiung.