Mahnbescheid beantragen (Online-Mahnverfahren)
Amtsgericht · Mahnverfahren

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Gehen Sie auf online-mahnantrag.de. Registrierung ist nicht erforderlich. Wählen Sie Ihr Bundesland.
Geben Sie Ihre Daten (Gläubiger), die Daten des Schuldners und die Forderung ein. Zinsen und Nebenforderungen können ergänzt werden.
Der fertige Antrag wird als Barcode-Dokument generiert. Ausdrucken, unterschreiben und per Post an das zentrale Mahngericht senden.
Das Gericht prüft den Antrag (nur formell, nicht inhaltlich!) und stellt den Mahnbescheid dem Schuldner zu.
Der Schuldner hat 2 Wochen: Zahlen, Widerspruch einlegen oder nichts tun.
Reagiert der Schuldner nicht, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid — ebenfalls online. Damit können Sie vollstrecken.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Streitwert bis 1.000 EUR | 38 EUR |
| Streitwert bis 2.500 EUR | 53 EUR |
| Streitwert bis 5.000 EUR | 73 EUR |
| Streitwert bis 10.000 EUR | 111 EUR |
| Vollstreckungsbescheid | 20 EUR pauschal |
Der Mahnbescheid kann nur zugestellt werden, wenn die Adresse korrekt ist. Vorab prüfen!
Regelmäßige Verjährungsfrist: 3 Jahre (ab Jahresende). Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung.
Ohne Widerspruch innerhalb von 2 Wochen kann der Gläubiger sofort vollstrecken.