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Scheidung einreichen

Amtsgericht · Familiengericht

Persönlich + AnwaltJustiz.de

📋 Auf einen Blick

💰
Gerichtskosten
Ab 975 EUR
Trennungsjahr
Mind. 1 Jahr
👤
Anwaltszwang
Ja

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Trennungsjahr einhalten

Mindestens 1 Jahr getrennt leben (getrennte Haushalte oder getrennte Lebensbereiche in der Wohnung).

2

Anwalt beauftragen

Mindestens ein Ehepartner braucht einen Anwalt (Anwaltszwang vor dem Familiengericht). Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt.

3

Scheidungsantrag einreichen

Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht (Amtsgericht) ein. Zuständig: Gericht am Wohnort der Kinder oder des Antragsgegners.

4

Versorgungsausgleich

Das Gericht führt den Versorgungsausgleich durch: Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, werden aufgeteilt.

5

Scheidungstermin

Beide Ehepartner erscheinen persönlich vor dem Familiengericht. Der Richter stellt fest, dass die Ehe gescheitert ist.

6

Rechtskraft

Die Scheidung wird 1 Monat nach dem Beschluss rechtskräftig, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Verfahrenswert (Minimum)3.000 EUR
Gerichtskosten (bei 3.000 EUR)ca. 975 EUR
Gerichtskosten (bei 10.000 EUR)ca. 1.410 EUR
Anwaltskosten (ein Anwalt)Ab ca. 1.000 EUR
Einvernehmliche Scheidung (gesamt)Ca. 2.000–3.000 EUR
Streitige Scheidung (gesamt)Ca. 5.000–20.000+ EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Trennungsjahr nicht eingehalten

Ohne mindestens 1 Jahr Trennung weist das Gericht den Scheidungsantrag zurück.

❌ Keinen Anwalt beauftragt

Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Ohne Anwalt können Sie keinen Scheidungsantrag stellen.

❌ Versorgungsausgleich verzögert

Rentenversicherungsverlauf frühzeitig bei der DRV anfordern — sonst verzögert sich das Verfahren um Monate.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Scheidung?
Einvernehmlich: ab ca. 2.000 EUR (Gericht + ein Anwalt). Streitig: 5.000–20.000+ EUR je nach Streitwert und Dauer.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Einvernehmlich: 4–6 Monate nach dem Trennungsjahr. Streitig: 1–3 Jahre.
Braucht jeder einen eigenen Anwalt?
Nein. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für den Antragsteller. Der andere Partner muss nur zustimmen.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden hälftig aufgeteilt. Beide Partner erhalten die gleichen Rentenansprüche.

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