Testamentseröffnung (Nachlassgericht)
Amtsgericht · Nachlassgericht

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Das Standesamt informiert das Nachlassgericht über den Todesfall. Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) wird abgefragt.
Das Nachlassgericht öffnet das amtlich verwahrte Testament und erstellt ein Eröffnungsprotokoll.
Alle im Testament genannten Erben und gesetzliche Erben erhalten eine Kopie des Testaments und des Eröffnungsprotokolls.
Die Erben können das Erbe annehmen oder innerhalb von 6 Wochen ausschlagen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Testamentseröffnung | 100 EUR (Festgebühr) |
| Amtliche Verwahrung (bereits gezahlt) | 75 EUR (wurde bei Errichtung gezahlt) |
Wer ein Testament findet und es nicht abliefert, macht sich strafbar (§274 StGB).
Das Nachlassgericht kann Ihnen eine Kopie ausstellen. Bewahren Sie das Original sicher auf.
6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Danach gilt das Erbe als angenommen — auch mit Schulden.