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Testamentseröffnung (Nachlassgericht)

Amtsgericht · Nachlassgericht

Von Amts wegenJustiz.de

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
100 EUR
⚙️
Ablauf
Automatisch
📨
Erben
Werden benachrichtigt

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Todesfall wird gemeldet

Das Standesamt informiert das Nachlassgericht über den Todesfall. Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) wird abgefragt.

2

Testament wird eröffnet

Das Nachlassgericht öffnet das amtlich verwahrte Testament und erstellt ein Eröffnungsprotokoll.

3

Erben werden benachrichtigt

Alle im Testament genannten Erben und gesetzliche Erben erhalten eine Kopie des Testaments und des Eröffnungsprotokolls.

4

Erben entscheiden

Die Erben können das Erbe annehmen oder innerhalb von 6 Wochen ausschlagen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Testamentseröffnung100 EUR (Festgebühr)
Amtliche Verwahrung (bereits gezahlt)75 EUR (wurde bei Errichtung gezahlt)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Privatschriftliches Testament nicht abgeliefert

Wer ein Testament findet und es nicht abliefert, macht sich strafbar (§274 StGB).

❌ Eröffnungsprotokoll verloren

Das Nachlassgericht kann Ihnen eine Kopie ausstellen. Bewahren Sie das Original sicher auf.

❌ Frist für Erbausschlagung verpasst

6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Danach gilt das Erbe als angenommen — auch mit Schulden.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Testamentseröffnung?
100 EUR Festgebühr. Diese wird dem Nachlass entnommen.
Muss ich etwas beantragen?
Nein. Das Nachlassgericht wird automatisch vom Standesamt informiert und handelt von Amts wegen.
Was passiert, wenn kein Testament existiert?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge (BGB). Das Nachlassgericht wird nur tätig, wenn ein Testament oder Erbvertrag vorliegt.
Wie lange dauert es?
In der Regel 2–4 Wochen nach dem Todesfall.

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