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Verein ins Vereinsregister eintragen (e. V.)

Amtsgericht · Registergericht

Schriftlich / PersönlichHandelsregister

📋 Auf einen Blick

💰
Gerichtskosten
75 EUR
📝
Notar
Ab 20 EUR
👥
Mitglieder
Mind. 7

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Satzung erstellen

Die Satzung muss mindestens enthalten: Vereinsname (mit „e. V.“), Sitz, Zweck, Mitgliedschaftsregelungen, Vorstandsstruktur.

2

Gründungsversammlung

Mindestens 7 Personen versammeln sich, beschließen die Satzung und wählen den Vorstand. Protokoll mit Unterschriften!

3

Notarielle Beglaubigung

Der gewählte Vorstand lässt seine Unterschrift beim Notar beglaubigen (für die Registeranmeldung).

4

Anmeldung beim Amtsgericht

Satzung, Gründungsprotokoll und beglaubigte Anmeldung beim Registergericht (Amtsgericht) einreichen.

5

Eintragung im Vereinsregister

Das Gericht prüft die Satzung und trägt den Verein ein. Ab Eintragung darf der Verein den Zusatz „e. V.“ führen.

6

Gemeinnützigkeit beantragen

Beim Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen (steuerliche Vorteile, Spendenquittungen).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Eintragung ins Vereinsregister75 EUR
Notarielle BeglaubigungAb 20 EUR
Satzungsänderung (später)40–50 EUR
Vorstandswechsel anmelden10–20 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Weniger als 7 Gründungsmitglieder

Das Gericht lehnt die Eintragung ab, wenn weniger als 7 Mitglieder an der Gründung teilgenommen haben.

❌ Satzung nicht konform

Die Satzung muss bestimmte Pflichtinhalte haben (§57 BGB). Prüfen Sie die Anforderungen vorab.

❌ Änderungen nicht gemeldet

Satzungsänderungen und Vorstandswechsel müssen dem Registergericht gemeldet werden — sonst droht Zwangsgeld.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Vereinsgründung?
75 EUR Registergericht + ab 20 EUR Notar = ca. 95–100 EUR gesamt.
Wie viele Mitglieder brauche ich?
Mindestens 7 Gründungsmitglieder (§56 BGB). Danach kann die Mitgliederzahl sinken.
Wie lange dauert die Eintragung?
In der Regel 2–6 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen.
Was ist der Vorteil eines e. V.?
Rechtsfähigkeit, Haftungsbeschränkung (der Verein haftet, nicht die Mitglieder), Möglichkeit der Gemeinnützigkeit.

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