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Zwangsvollstreckung beantragen

Amtsgericht · Vollstreckung

SchriftlichJustiz.de

📋 Auf einen Blick

💰
PfÜB
Ab 24 EUR
👤
Gerichtsvollzieher
Ab 30 EUR
📋
Voraussetzung
Vollstreckungstitel

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Vollstreckungstitel sichern

Sie benötigen einen vollstreckbaren Titel: Vollstreckungsbescheid, Urteil oder notarielle Urkunde mit Vollstreckungsklausel.

2

Art der Vollstreckung wählen

Kontopfändung (PfÜB) über das Amtsgericht oder Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher. Kontopfändung ist meist effektiver.

3

Antrag einreichen

PfÜB: Formularantrag beim Amtsgericht des Schuldnerwohnsitzes. Gerichtsvollzieher: Auftrag beim zuständigen Gerichtsvollzieher.

4

Vollstreckung durchführen

Das Gericht erlässt den PfÜB — die Bank des Schuldners muss das gepfändete Geld an Sie auszahlen. Oder der Gerichtsvollzieher pfändet Sachwerte.

5

Vermögensauskunft einholen

Kann der Schuldner nicht zahlen: Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)24 EUR Gerichtsgebühren
Gerichtsvollzieherauftrag30–40 EUR Grundgebühr
Vermögensauskunft30 EUR
Sachpfändung (bei Erfolg)Zusätzliche Gebühren nach GvKostG
Kontopfändungsschutz (P-Konto)Schuldner kann 1.500 EUR/Monat schützen

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Vollstreckungstitel

Ohne Titel ist keine Vollstreckung möglich. Erst Mahnverfahren oder Klage durchführen.

❌ Falsches Gericht

Der PfÜB muss beim Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners beantragt werden.

❌ Zustellung nicht nachgewiesen

Der Vollstreckungstitel muss dem Schuldner nachweislich zugestellt worden sein.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Zwangsvollstreckung?
PfÜB (Kontopfändung): 24 EUR. Gerichtsvollzieher: ab 30 EUR. Die Kosten trägt der Schuldner.
Wie funktioniert eine Kontopfändung?
Sie beantragen einen PfÜB beim Amtsgericht. Dieser wird der Bank zugestellt. Die Bank muss gepfändetes Geld an Sie überweisen.
Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto. Darauf sind 1.500 EUR/Monat vor Pfändung geschützt (Grundfreibetrag 2026).
Wie lange dauert die Vollstreckung?
PfÜB: 1–2 Wochen. Gerichtsvollzieher: 2–6 Wochen je nach Auslastung.

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