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Behördengänge Notar

Notariat · Beurkundungen

8 Behördengänge verfügbar

Der Notar ist ein staatlich bestellter, unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er beurkundet Rechtsgeschäfte, beglaubigt Unterschriften und berät unparteiisch alle Beteiligten. Notarielle Beurkundung ist bei vielen Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben: Immobilienkauf, Ehevertrag, GmbH-Gründung.

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich im GNotKG geregelt — Verhandlung ist nicht möglich. Seit Juni 2025: Erhöhung um 6–9%.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Notariat (freier Beruf, staatlich bestellt)
Verifizierung Geprüft durch AmtsGermany.de
AmtsGermany.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Terminvereinbarung Meist innerhalb 1–2 Wochen
Entwurf 2 Wochen vorher
Bei Immobilienkauf: 14-Tage-Frist
Notarsuche notar.de
Bundesweite Suche
Jeder Notar im Amtsbezirk
Kosten GNotKG
Bundesweit einheitlich
Seit 06/2025: +6–9%
Unabhängigkeit Unparteiisch
Berät alle Beteiligten
Staatlich bestellt
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Notar

Was kostet der Notar beim Hauskauf?

Ca. 1–1,5% des Kaufpreises Notarkosten + 0,5% Grundbuchkosten. Bei 300.000 EUR: ca. 4.500–6.000 EUR gesamt. Bundesweit einheitlich (GNotKG).

Was kostet ein Testament beim Notar?

Abhängig vom Vermögen: ca. 165 EUR bei 50.000 EUR, ca. 935 EUR bei 500.000 EUR. Plus 75 EUR Hinterlegung beim Amtsgericht.

Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Dringend empfohlen! Ohne Vollmacht kann niemand für Sie entscheiden — auch nicht Ihr Ehepartner. Kosten: ab 60 EUR (Beglaubigung).

Was kostet eine GmbH-Gründung?

GmbH: ca. 600–800 EUR Notar + 150 EUR Handelsregister. UG (Musterprotokoll): ab ca. 300 EUR.

Kann ich den Notar frei wählen?

Ja. Die Kosten sind bundesweit identisch (GNotKG). Jeder Notar darf aber nur in seinem Amtsbezirk beurkunden.

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