Behördengänge Notar
Notariat · Beurkundungen
Der Notar ist ein staatlich bestellter, unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er beurkundet Rechtsgeschäfte, beglaubigt Unterschriften und berät unparteiisch alle Beteiligten. Notarielle Beurkundung ist bei vielen Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben: Immobilienkauf, Ehevertrag, GmbH-Gründung.
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich im GNotKG geregelt — Verhandlung ist nicht möglich. Seit Juni 2025: Erhöhung um 6–9%.