Unterschriftsbeglaubigung beim Notar
Notar · Beglaubigungen

Notar · Beglaubigungen
Oft ohne Termin möglich. Für Unterschriftsbeglaubigungen müssen Sie persönlich erscheinen.
Der Notar prüft Ihre Identität anhand des Personalausweises oder Reisepasses.
Unterschriftsbeglaubigung: Sie unterschreiben VOR dem Notar. Abschriftsbeglaubigung: Der Notar vergleicht Original und Kopie.
Der Notar setzt seinen Beglaubigungsvermerk mit Siegel und Unterschrift. Das Dokument ist jetzt rechtsverbindlich beglaubigt.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Unterschriftsbeglaubigung | Ab ca. 20–70 EUR |
| Abschriftsbeglaubigung | Ab ca. 10 EUR pro Seite |
| Handelsregisteranmeldung | Ab ca. 50 EUR |
Für Handelsregister, Grundbuch und viele Behörden ist eine NOTARIELLE Beglaubigung erforderlich — die Beglaubigung vom Bürgeramt reicht nicht.
Bei Unterschriftsbeglaubigung muss die Unterschrift VOR dem Notar geleistet werden — nicht vorher.
Für die Abschriftsbeglaubigung müssen Sie das Original-Dokument mitbringen.