Ehevertrag beurkunden
Notar · Familienrecht

Notar · Familienrecht
Der Notar berät beide Partner zu den Gestaltungsmöglichkeiten: Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Erbrecht.
Der Notar erstellt einen maßgeschneiderten Ehevertrag. Beide Partner prüfen und besprechen Änderungen.
Beide Partner erscheinen persönlich beim Notar. Der Vertrag wird vorgelesen, erklärt und von beiden unterschrieben.
Der Ehevertrag ist ab Beurkundung wirksam. Bei Güterstandsvereinbarungen: Eintragung ins Güterrechtsregister möglich.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Ehevertrag (100.000 EUR Vermögen) | Ca. 546 EUR |
| Ehevertrag (500.000 EUR) | Ca. 1.870 EUR |
| Güterrechtsregister | Ca. 50–100 EUR (optional) |
Eheverträge sind nur mit notarieller Beurkundung gültig. Mündliche Absprachen sind unwirksam.
Stark einseitige Verträge können sittenwidrig und damit unwirksam sein. Der Notar berät beide Seiten.
Lebensumstände ändern sich (Kinder, Vermögen, Krankheit). Ehevertrag regelmäßig überprüfen.