Erbvertrag beurkunden
Notar · Erbrecht

Notar · Erbrecht
Der Notar berät alle Beteiligten: Erblasser und künftige Erben. Individuelle Gestaltung: Erbfolge, Vermächtnisse, Auflagen.
Der Notar erstellt den Erbvertragsentwurf. Alle Parteien prüfen und besprechen Änderungen.
Alle Vertragsparteien müssen persönlich beim Notar anwesend sein. Der Erbvertrag wird beurkundet.
Automatische Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ZTR). Hinterlegung beim Amtsgericht: 75 EUR.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Erbvertrag (50.000 EUR Vermögen) | Ca. 330 EUR (2,0-fache Gebühr) |
| Erbvertrag (200.000 EUR) | Ca. 870 EUR |
| Erbvertrag (500.000 EUR) | Ca. 1.870 EUR |
| Hinterlegung Amtsgericht | 75 EUR |
| Registrierung ZTR | 18 EUR |
Der Erbvertrag kann NICHT einseitig widerrufen werden. Überlegen Sie gut, bevor Sie sich binden.
Ohne vertragliche Rücktrittsmöglichkeit sind Sie dauerhaft gebunden. Lassen Sie sich beraten.
Auch bei Erbverträgen bestehen Pflichtteilsansprüche für Kinder und Ehepartner.