GmbH-Gründung / Gesellschaftsvertrag
Notar · Gesellschaftsrecht

Notar · Gesellschaftsrecht
Der Notar berät und erstellt den Gesellschaftsvertrag (Satzung): Firma, Sitz, Stammkapital, Geschäftsführer, Gesellschafter.
Alle Gesellschafter erscheinen persönlich. Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsführerbestellung.
Mindestens 50% des Stammkapitals (GmbH: 12.500 EUR, UG: voller Betrag) auf das Geschäftskonto einzahlen.
Der Notar meldet die GmbH/UG beim Handelsregister an. Nach Eintragung ist die Gesellschaft rechtsfähig.
Nach HR-Eintragung: Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt + steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| GmbH-Gründung (25.000 EUR) | Ca. 600–800 EUR Notar + 150 EUR HR |
| UG-Gründung (Musterprotokoll) | Ca. 300 EUR Notar + 150 EUR HR |
| Individuelle Satzung (komplex) | Ca. 800–2.000 EUR |
| Handelsregistereintragung | Ca. 150 EUR |
Ohne Einzahlung (mind. 50% bei GmbH, 100% bei UG) keine HR-Eintragung.
Vor HR-Eintragung haften die Gründer persönlich. Vorsicht bei Verträgen!
Das Musterprotokoll ist nur für einfache Gründungen (max. 3 Gesellschafter) geeignet.