Grundschuld bestellen (Immobilienfinanzierung)
Notar · Grundstücksrecht

Notar · Grundstücksrecht
Die Bank genehmigt den Immobilienkredit und sendet Ihnen die Grundschuldbestellungsurkunde.
Der Notar beurkundet die Grundschuldbestellung. Sie unterschreiben als Grundstücks-eigentümer.
Der Notar beantragt die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Dauer: ca. 2–4 Wochen.
Nach Eintragung der Grundschuld zahlt die Bank das Darlehen aus. Oft schon nach Eingangsbestätigung des Grundbuchamts.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Notargebühren | Ca. 0,3–0,5% der Darlehenssumme |
| Grundbuchgebühren | Ca. 0,3–0,5% der Darlehenssumme |
| Beispiel: 300.000 EUR Darlehen | Notar ca. 600–1.000 EUR + Grundbuch ca. 600–1.000 EUR |
Die Grundschuld bleibt nach Tilgung im Grundbuch. Löschung muss separat beantragt werden (ca. 200–400 EUR).
Die Urkunde wird von der Bank zugesandt und muss zum Notartermin mitgebracht werden.
Die sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist Standard — aber verstehen Sie, was das bedeutet.